Offene Forderungen und Vollstreckungen

05.02.2015

Tagesordnungspunkt
Offene Forderungen und Vollstreckungen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion bittet darum, o.g. Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.02.2015 vorzusehen.
Im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme möge die Verwaltung folgende Fragen beantworten:

  1. In welcher Höhe bestanden jeweils zum 31.12. der Jahre 2012, 2013 und 2014 offene Forderungen zugunsten der Stadt bei der Stadtkasse/Steueramt?
  2. In welcher Höhe sind Forderungen im betreffenden Zeitraum niedergeschlagen worden?
  3. Aus welchen Gründen ist eine Niederschlagung erfolgt (Differenzierung nach Niederschlagungen aufgrund von Insolvenz und Niederschlagungen aufgrund anderer Gründe inkl. Benennung selbiger)?
  4. Ist durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass keine Forderungen verjähren?
  5. Erfolgt bei etwaigen Rückständen von Wohnungsbaugesellschaften eine Pfändung der Umlagezahlungen der Mieter als eine mögliche Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, aus welchen Gründen?

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