Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zum oben genannten TOP bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- In welcher Art und Weise werden nach § 75 KJHG anerkannte freie Träger der Jugendhilfe durch das Dortmunder Jugendamt nach der Anerkennung begleitet?
- Existiert ein festgelegtes Verfahren, mit dem seitens des Jugendamtes überprüft wird, ob nach der Anerkennung die Voraussetzungen weiterhin vorliegen?
- Wenn ja, in welchem Takt wird dies praktiziert?
- Wenn nein, wurde in Dortmund der Titel „Freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 KJHG“ schon einmal aberkannt?
- In welcher pädagogischen, zeitlichen und strukturellen Form werden die Träger freier anerkannter Jugendhilfe seitens des Jugendamtes begleitet, die ohne langjährige Vorerfahrung den Betrieb einer Kindertagesstätte / -einrichtung neu gestartet haben?
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