Preiskampf zwischen Taxigewerbe und Mietwagenplattformen: Einsatz für faire Wettbewerbsbedingungen

19.08.2026

Unser Ansatz zur Lösung des „Konkurrenzkampfes“ zwischen dem Taxigewerbe und Mietwagenplattformen wie Uber und Bolt hat im Rat eine Mehrheit gefunden. Zum 1. September 2026

  • erhalten Taxiunternehmen nach dem dann in Kraft tretenden Taxitarif für ihre Dienstleistungen ein höheres Beförderungsentgelt.
  • erhalten Taxiunternehmen die Möglichkeit, für Fahrten auf vorherige Bestellung flexibel, je nach Angebot und Nachfrage, Fahrpreise frei zu verhandeln und Fahrpreise anzubieten, die um maximal 15% nach oben und unten vom geltenden Taxitarif abweichen.
  • werden für die Preisgestaltung der Mietwagenunternehmen Leitplanken eingezogen, um einen für alle Seiten ruinösen Wettbewerb zu verhindern: Der für eine Beförderung im Mietwagen zu zahlende Fahrpreis darf künftig höchstens 15% unter dem geltenden Tarif für eine vergleichbare Fahrt mit dem Taxi liegen.

Dieser von uns angestrebten Lösung war ein monatelanges Ringen um einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen vorausgegangen. Auslöser war der Verwaltungsvorschlag zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs. Vor der Entscheidung im Rat, war es uns wichtig, alle Akteure an einen Tisch zu bringen. Wie von der CDU-Fraktion gefordert, kam es Mitte April auf Einladung der Verwaltung zu dem von uns vorgeschlagenen Erörterungstermin zwischen Interessenvertretungen des Taxi- und Mietwagengewerbes, Politik und Verwaltung, der allen Beteiligten die Gelegenheit geboten hat, ihre Argumente vorzutragen (Positionsprotokoll).

Warum ist das Thema in Dortmund und anderswo so ein Politikum?

Taxi- und Mietwagenunternehmen konkurrieren im gleichen Markt unter sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die durch das Personenbeförderungsgesetz gesetzt werden. Im Unterschied zum Taxigewerbe besteht für die Personenbeförderung mit Mietwagen keine Betriebs- Beförderungs- und Tarifpflicht. Taxiunternehmen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, rund um die Uhr Fahrgäste zu befördern, sie können sich ihre Fahrten nicht aussuchen und unprofitable Strecken ablehnen und Taxiunternehmen dürfen nur zu den Tarifen abrechnen, die von der Kommune im Taxitarif festgelegt sind. Für Mietwagenplattformen wie Uber und Bolt gelten diese Pflichten und Regelungen nicht. Sie können deshalb ganz anders und freier am Markt agieren. Beschränkt werden sie allein dadurch, dass ihnen das Aufnehmen von Fahrgästen am Straßenrand und das Bereitstehen zur Aufnahme von Fahrgästen an öffentlichen Straßen und Plätzen nicht erlaubt ist. Mietwagen dürfen nur Fahrten ausführen, die zuvor bestellt wurden. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren.

Ziel der CDU-Fraktion war es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die für einen fairen Wettbewerb beim Verkehrsangebot von Taxiunternehmen und Mietwagenplattformen wie Uber und Bolt sorgen. Im Interesse der Unternehmen sowie im Interesse der in diesen Unternehmen arbeitenden Menschen, die Anspruch auf faire Löhne haben. Dieses Ziel ist unserer Überzeugung nach mit der Neufassung des Taxitarifs und der Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen erreicht.