PV-Anlagen auf städtischen Immobilien

28.06.2024

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Haushaltbegleitbeschlusses “Erhöhte
Wirtschaftlichkeit städtischer Photovoltaikanlagen” (DS-Nr.: 26029-22-E14, Nr. 57).
Darin wird die Verwaltung aufgefordert, den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäude zur Eigenstromnutzung weiter voranzutreiben. Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der städtischen Photovoltaikanlagen wurden im städtischen Haushalt 2023 500.000 Euro für den Aufbau von Speichersystemen zur Verfügung gestellt.

In dem Zusammenhang bitten wir auch um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Inwieweit ist die von der Verwaltung als notwendig gesehene bauliche Prüfung von Dachflächen städtischer Gebäude, die für die Belegung mit PV-Anlagen geeignet sind, erfolgt, bzw. abgeschlossen?
  2. Wie viele Gebäude wurden bisher als geeignet für eine nachträgliche Installation von PV-Anlagen identifiziert und entsprechend umgebaut?
  3. Wurden in dem Zusammenhang auch direkt die städtischen Gebäude identifiziert, die sinnvollerweise mit Speichersystemen ausgestattet werden können/sollen?
  4. Welche Gründe stehen möglicherweise einer Umsetzung des Beschlusses zur verpflichtenden Ausstattung geeigneter städtischer Gebäude mit PV-Anlagen und Speichersystemen entgegen?
  5. Nach einem Beschluss aus 2019 sollen Dächer und Fassaden städtischer Immobilien in Kooperation mit der DEW21 zur dezentralen Energieerzeugung genutzt werden. Welche Flächen wurden der DEW21 bisher angeboten?

Begründung:
Neben der Anforderung aus dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 gab es in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von politischen Beschlüssen zur Installation von PV-Anlagen auf Dächern städtischer Gebäude, um den Ausbau von Photovoltaik in Dortmund voranzutreiben. Die Beschlüsse bezogen sich sowohl auf den Neubau als auch auf den Bestand. Entscheidend war dabei u.a., dass das volle Dachflächenpotenzial ausgenutzt werden soll (nicht nur für den Eigenbedarf) und mit einer Dachbegrünung kombiniert wird. Aktuellster Beschluss dazu war der o.g. grün-schwarze Haushaltsbegleitbeschluss, der mit der Einrichtung von Speichersystemen und der damit verbundenen verbesserten Wirtschaftlichkeit der Stromnutzung den Ausbau weiter vorantreiben wollte.