Radfahrausbildung

02.07.2024

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Radfahrausbildung an den Dortmunder Grundschulen ist ein wesentlicher Bestandteil der schulischen Verkehrs- und Mobilitätserziehung. Gemäß den Lehrplänen der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ist sie in Form von Radfahrtraining und Radfahrausbildung vorgeschrieben. Aufgrund der COVID-19-Pandemie kam es zu einigen Ausfällen, und die Ausbildung konnte zeitweise nicht in vollem Umfang durchgeführt werden. Unter regulären Bedingungen leistet die Polizei Dortmund neben der Verkehrswacht, dem ADFC und anderen Akteuren einen maßgeblichen Beitrag zur Ausbildung.

In Anbetracht der bevorstehenden UEFA EURO 2024 im Sommer, einer
Großveranstaltung in Dortmund, die erhebliche Ressourcen der Polizei binden wird, bittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind aus Sicht der Verwaltung Einschränkungen in der Begleitung der Radfahrausbildung an den Dortmunder Schulen durch die Polizei aufgrund der Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 zu erwarten? Falls ja, was bedeutet das konkret für die Radfahrausbildung der Schulen?
2. Wenn es zu Einschränkungen in der Begleitung durch die Polizei kommt, welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um dieses zu kompensieren? Ist beispielsweise eine intensivere Nutzung der Jugendverkehrsschule und Verstärkung der Einbindung anderer Akteure möglich bzw. in die Wege geleitet?
Zusätzlich bittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss die Verwaltung um einen allgemeinen Sachstandsbericht zur Jugendverkehrsschule. Hierbei sollen insbesondere die Auslastung der Anlage, die Einbindung von Angeboten im Bereich der OGS und eine evtl. Möglichkeit zusätzlicher Nutzung z.B. auch für Familien betrachtet werden.