Ein CDU-Oberbürgermeister und eine SPD-Fraktion, die endlich bereit ist, ihren Blick auf die Drogen- und Wohnunglosenszene in der Dortmunder City zu schärfen: So wurde der Weg frei für einen neuen und dieses Mal erfolgreichen Anlauf zur probeweisen Einführung von punktuellen Bettelverboten im Umkreis von fünf Metern um Außengastronomie. Die Dortmunder City ist nicht das Wohnzimmer der Drogen- und Obdachlosenszene. Dies macht die CDU-Fraktion immer wieder deutlich. Deshalb haben wir schon vor anderthalb Jahren beantragt, nach dem Beispiel der Städte Aachen und München für besonders empfindliche Orte wie Geldautomaten, Gastronomie oder Haltestellen in einem Radius von 5 Metern Bettelverbotszonen festzulegen. Damals scheiterten wir an den Gegenstimmen von SPD und Grünen. Nun hat der Rat mit unseren Stimmen, unterstützt von SPD und FDP, die vom CDU-Oberbürgermeister Alexander Kalouti und den CDU-Rechtsdezernenten Norbert Dahmen vorgeschlagene Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund um ein Bettelverbot im Bereich der Außengastronomien abgesegnet. Gegen die Stimmen von Grünen und Linken. Das Bettelverbot tritt zum 1. August 2026 in Kraft und ist zunächst auf ein Jahr befristet. Dann soll auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen und eines von der Verwaltung vorzulegenden Evaluationsberichts entschieden werden, ob das Bettelverbot rund um die Außengastronomie dauerhaft eingeführt wird.
In den letzten Jahren haben sich die Berichte über aufdringliche und bedrängende Formen der Bettelei in der Dortmunder Innenstadt gehäuft. Zuletzt wandten sich die Gastronomen am Alten Markt mit einem Brandbrief an die Dortmunder Politik. Sie schilderten aggressive Bettelei, offenen Drogenkonsum und eine kontinuierlich sinkende Aufenthaltsqualität. Ihre Gäste blieben aus, ihre Mitarbeiter seien durch die Situation psychisch stark belastet.
Das City-Erlebnis soll den Besucherinnen und Besuchern Freude schenken und sie nicht durch eine sich unkontrolliert ausbreitende Drogenszene verstören. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Menschen, wie von Gastronomen in ihrem Brandbrief beschrieben, einen Bogen um die Dortmunder City machen, während sich die offene Drogenszene und die von ihr ausgehenden Belästigungen der Allgemeinheit in unserer Stadt ausbreiten.
Dass der Rat nun endlich das von uns schon länger geforderte Bettelverbot in den Katalog der bußgeldbewerten Ordnungswidrigkeiten ist ein wichtiges Signal an Handel und Gastronomie und City-Besucher, dass die Politik die Probleme ernst nimmt und bereit ist und den Mut hat, zu ihrer Lösung auch kontroverse, schwierige Entscheidungen zu treffen. Nach der neuen Vorschrift ist im Dortmunder Stadtgebiet im Umkreis von fünf Metern um Außengastronomien jegliches Betteln untersagt, unabhängig davon, ob es aktiv oder passiv, sitzend oder stehend, durch Mitführen oder Bereithalten von Behältnissen oder Hinweisschildern oder in anderer Weise erfolgt.
Uns ist wichtig zu betonen, dass es nicht darum geht, Menschen in Not pauschal das stille Betteln zu untersagen. Die Bettelei im Bereich der Außengastronomie hat eine viel stärkere Intensität als das Betteln in anderen City-Bereichen. Das Betteln im Bereich der Außengastronomie übt einen viel stärkeren Druck auf die Gäste aus als zum Beispiel auf die Passanten in den Fußgängerzonen, die die Möglichkeit haben, sich der Bettelei durch Ausweichen zu entziehen. Dies ist für uns nicht hinnehmbar. Die Gastronomie und die von ihr geschaffene stimmungsvolle und einladende Atmosphäre ist ein Baustein, der unsere City zum Leben erweckt und eine Kulisse schafft, die unser Stadtbild positiv prägt, bei Gästen aus nah und fern. Ihr Schutz ist unser Ziel.

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