Reduzierung der Sondernutzungsgebühr für Gastronomie

02.06.2020

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt eine Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für gastronomische Außenflächen um 50 Prozent. Die Reduzierung soll rückwirkend vom 1. März 2020 befristet bis zum 31.12.2020 erfolgen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur nächsten Ratssitzung am 19. Juni eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten, die u.a. eine Reduzierung der Sondernutzungsgebühren der unterschiedlichen Zonen (Toplage, Innenstadtbereich, Außenbereiche) darstellt.

Begründung

Im Rahmen der weltweiten Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Maßnahmen für das öffentliche Leben können gastronomische Betriebe im Rahmen der derzeitigen Lockerungen nur unter erheblichen Auflagen öffnen. Insofern kann auch die Nutzung der Außenflächen wegen der einzuhaltenden Abstandsregeln nur eingeschränkt erfolgen. Nur etwa die Hälfte der bisherigen Sitzplätze auf den genehmigten Flächen ist aufgrund der Abstandsregelung nutzbar. In den letzten Jahren hat sich die Gastronomie in Dortmund enorm entwickelt. Sei es ein Besuch in der City oder die Kneipentour durch das Kreuzviertel – Dortmund blüht im Sommer auch durch das Angebot der unzähligen Kneipen, Restaurants und Bistros auf. Für Dortmund fast ein kleines Kulturgut, welches jetzt zu bewahren gilt. Eine Reduzierung der Sondernutzungsgebühren bedeutet zwar auch, weniger in der Stadtkasse. Aber nicht nur, dass weniger Lokalitäten auch weniger Besucher in die Innenstadt oder in die Szeneviertel locken würden, auch die Attraktivität der Stadt würde darunter sehr leiden