Rettungsdienstbedarfsplan

17.03.2015

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die seit einigen Monaten sprunghaft und stetig ansteigenden Einsätze im Rettungsdienst stellen alle Beteiligten vor eine große Herausforderung. Bereits in der März-Sitzung 2013 des ABöOAB wurde diese Problematik erörtert und seitens der Feuerwehr darauf auf-merksam gemacht.
Nach dem Gesetz über den Rettungs-dienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (GV NRW Nr.27 vom 25.09.1999) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungs-dienst und des Krankentransports sicherzustellen.
Zu diesem Zweck stellen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne auf, die kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände zu überprüfen und bei Bedarf – spätestens alle vier Jahre – zu ändern sind. In diesem ist auch die sogenannte Hilfsfrist festgelegt, so dass in Dortmund in über 90 % der über Notruf 112 gemeldeten Notfälle das ersteintreffende Fahrzeug des Rettungsdienstes innerhalb von 8 Minuten vor Ort ist, in ländlichen Bereichen in maximal 12 Minuten.
Der letzte Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Dortmund wurde 2008 aufgelegt – ist somit nunmehr älter als sechs Jahre. Auch, wenn dieser zwischenzeitlich immer wieder über-arbeitet und damit eine Anpassung an die veränderten Umstände statt gefunden hat, ist eine dringend notwendige Fortschreibung bisher ausgeblieben.
Da die Krankenkassen ebenso daran interessiert sein müssen, wie die Kommunen, dass die Sicherheits- und Qualitätsstandards im Krankentransportwesen eingehalten werden, bittet die CDUFraktion um eine ausführliche Darstellung,

  • wo die Schwierigkeiten liegen, dass die Verhandlungspartner Feuerwehr / Krankenkassen keine Einigung in der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans erzielen und,
  • welche Auswirkungen diese Verzögerung für den Rettungsdienst mit sich bringen.