Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund

12.02.2015

Tagesordnungspunkt
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die vorgeschlagene Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 540 v. H. um 110 v. H. auf dann 650 v. H. ab.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt stattdessen lediglich folgende Anhebung der Hebesätze ab dem 01.01.2015:

  1. Hebesatz Grundsteuer A von 245 v. H. auf 325 v. H. und
  2. Hebesatz Grundsteuer B von 540 v. H. auf 610 v. H..

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