Tagesordnungspunkt
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die vorgeschlagene Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 540 v. H. um 110 v. H. auf dann 650 v. H. ab.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt stattdessen lediglich folgende Anhebung der Hebesätze ab dem 01.01.2015:
- Hebesatz Grundsteuer A von 245 v. H. auf 325 v. H. und
- Hebesatz Grundsteuer B von 540 v. H. auf 610 v. H..
Empfehlen Sie uns!