Im Ausschuss für Umweltschutz, Klima, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) waren wir mit einem schwarz-grünen Antrag zum Ausbau von Photovoltaikanlagen bei Neubauten in Dortmund erfolgreich. Gemäß Beschluss besteht bei Neubauten künftig grundsätzlich die Pflicht zur Installation solcher Anlagen auf dem Dach. Diese Verpflichtung soll bei allen Bauanträgen die ab dem 01.01.2023 gestellt werden gelten. Diese Stichtagsregelung führt vor allem auf der Seite von Bauträgern und Investoren zu einer Planungssicherheit!
Wir haben den Beschluss jedoch auch mit Maß und Mitte gefasst, denn es kann in Einzelfällen auch zu Ausnahmen von der Pflicht kommen und zwar:
- die Vertragsparteien einen Nachweis erbringen können, aus welchem hervorgeht, dass Installation und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich gesehen unmöglich sind
- bereits PV-Anlagen oder Solarthermie auf angrenzenden Außenanlagen vorhanden sind
- erforderliche technische Voraussetzungen fehlen
- der Installation städtebauliche Ziele entgegenstehen
Wir wollen unser Klima schützen und die aktuellen geopolitischen Entwicklungen zeigen außerdem, wie gefährlich Abhängigkeiten im Energiesektor sein können. Dortmunder Sonnenenergie ist für uns somit eine Energiequelle der Zukunft.
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