Sehr geehrte Frau Vorsitzende Krause,
die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
- Die Verwaltung soll berichten, unter welchen Voraussetzungen in den vergangenen Monaten die Verhängung eines Shisha-Verbots in Dortmund möglich war.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein allgemeines Shisha-Verbot für den öffentlichen Raum im Gebiet der Stadt Dortmund eingeführt werden kann.
Begründung
Dortmunds Parks und Grünanlagen laden das ganze Jahr und insbesondere in den bevorstehenden Sommermonaten zum Verweilen ein. Nachdem durch die Beschränkungen während der Corona- Pandemie die Möglichkeiten sich im öffentlichen Raum zu treffen und zu verweilen über mehrere Monate eingeschränkt war, gilt es durch entsprechende Regelungen die Grundlage dafür zu schaffen, dass sich die unterschiedlichsten Nutzergruppen auch gemeinsam wohlfühlen können. Seit Jahren gibt es immer wieder Beschwerden, dass sich viele Nutzergruppen durch den Geruch von Shisha-Pfeifen, die von einzelnen Gruppen in Parks und Grünanlagen geraucht werden, erheblich gestört fühlen. Ausdrücklich werden Beschwerden auch immer wieder beim sogenannten PHOENIX-See-Dialog der Stadtverwaltung vorgetragen. Bislang hatte die Verwaltung dort mehrfach erläutert, dass ein allgemeines Shisha-Verbot für die Erholungsanlage rechtlich nicht möglich sei.
Der CDU-Fraktion ist bekannt, dass es in einzelnen Teilen des öffentlichen Raums anderer Städte bereits dauerhafte Shisha-Verbote geben soll. Vor wenigen Wochen berichteten die RuhrNachrichten und auch die sozialen Medien, dass die Stadtverwaltung während der Corona-Pandemie nunmehr ein Shisha-Verbot für den öffentlichen Raum eingeführt habe. Die CDU-Fraktion begrüßt dieses Verbot ausdrücklich und bittet um ergänzende Informationen, auf welchen rechtlichen Grundlagen dieses Verbot nunmehr und für wie lange erlassen werden konnte. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob im Interesse eines gedeihlichen Miteinanders der einzelnen Nutzergruppen ein derartiges Verbot für den öffentlichen Raum in Dortmund dauerhaft erlassen werden kann.
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