Straßenverkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ Schloßstr. und Im Odemsloh in Dortmund-Bodelschwingh

22.02.2018

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede am 07.03.2018

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Sehr geehrter Herr Tölch,

an den Einmündungen der Straße Schloßstr. und Im Odemsloh auf die Bodelschwingher Str. werden die Verkehrsteilnehmer durch das Straßenverkehrszeichen Nr. 205 aufgefordert die „Vorfahrt zu gewähren“. Durch ein Zusatzzeichen wird die Richtung der  Vorfahrtsgewährung angezeigt.

Diese Hinweiszeichen zeigen falsche Vorfahrtsgewährungen an.

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mengede bittet die Verwaltung, um Prüfung dieser Hinweisschilder und Änderung der Richtungsanzeigen.

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