Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen

Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen
27.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in der Ratssitzung am 16.12.2021 wurde der Haushalt der Stadt Dortmund beraten und verabschiedet.
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten die Verwaltung, zu folgenden im Rat beschlossenen Anträgen
mitzuteilen, ob diese von der Verwaltung bereits umgesetzt wurden bzw. wie der momentane Status ist:

  1. Unterstützung der Beratungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung:
    Der Rat beschloss dem Verein in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 einen Personalkostenzuschuss von jährlich 50.000,- Euro
    zu gewähren.
     
  2. WeQ – Geflüchtete im Ehrenamt
    Da die bisherige Förderung des Bundes ausläuft, soll dem Projekt Personal- und Sachkosten in Höhe von 36.000,- Euro zur
    Verfügung gestellt werden.
     
  3. Soziales Zentrum – DROBS
    Für eine notwendige personelle Aufstockung werden dem Soialen Zentrum 65.000,- Euro zur Verfügung gestellt.
     
  4. SLADO – Verstetigung SCHLAU-Projekt
    Zur Fortsetzung und Verstetigung der Arbeit des SCHLAU-Projekts werden jährlich 95.000,- Euro in den Jahren 2022 – 2024
    in den Haushalt eingestellt.
     
  5. Willkommen Europa – Clearing von gestrandeten UnionsbürgerInnen ohne Leistungsansprüche
    Für eine zusätzliche Stelle für die Clearing-Verfahren werden dem Trägerverbund 60.000,- Euro zur Verfügung gestellt.
     
  6. Konzept zur individuellen und institutionellen Vernetzung in der kultursensiblen Arbeit mit älteren Menschen
    Dem VMDO werden für die Jahre 2022-2024 jährlich 75.000,- Euro zur Verfügung gestellt, damit ein komplementäres Angebot
    zu den städtischen Beratungsangeboten in der Arbeit mit älteren Menschen die vorhandenen strukturellen Lücken schließt und
    die notwendigen Grundvoraussetzungen geschaffen werden, damit Regelangebote ihre volle Wirkung entfalten und Zielgruppen
    erreicht werden.
     
  7. Familienstadt Dortmund: Konzeptentwicklung „Familienkarte“
    Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Einführung einer „Familienkarte“ beauftragt. Das Ergebnis wird den
    politischen Gremien bis spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2022 zur Entscheidung vorgelegt.