Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

12.08.2015

Tagesordnungspunkt
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

ausgehend von einem Bericht in den Ruhr-Nachrichten vom 01.08.2015 erfuhr die CDUFraktion während eines Ortstermins am 06.08.2015 in der EAE Hacheney dass sich dort seit Wochen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden und dort mehrere Tage verbringen müssen. Mit der Entscheidung für die Zuständigkeit der Jugendämter und der Kinder- und Jugendhilfe soll gewährleistet werden, dass diese jungen Menschen Schutz, Hilfe und Unterstützung erhalten. Es gelten für diese Personengruppe die gesetzlich vorgegebenen Standards der Kinder- und Jugendhilfe. Die CDU-Fraktion bittet daher im Wege der Dringlichkeit um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des AJKF am 12.08.2015.

  1. Welches Stadtamt ist für die Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zuständig?
  2. Wie viele tatsächliche und vermeintliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge treffen täglich seit dem 01.06.2015 in der EAE Dormund ein? Bitte die Zahlen von EHC angeben.
  3. Wie viele tatsächliche und vermeintliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge waren täglich seit dem 01.06.2015 in der EAE untergebracht? Bitte die Zahlen von EHC angeben.
  4. Wie lange ist die derzeitige Aufenthaltsdauer der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der EAE? Bitte um Tagesstatistik durch EHC größer gleich 5 Wochen, größer gleich 4 Wochen, größer gleich 3 Wochen, größer gleich 2 Wochen, größer gleich 1 Wochen und größer gleich 2 Tage.
  5. Wie viele städtische Mitarbeiter nehmen sich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der EAE bzgl. Aufnahme, als auch Registrierung und Altersfeststellung derzeit täglich an?
  6. Wie viele pädagogische städtische Fachleute oder Mitarbeiter der freier Träger und der öffentlichen Jugendhilfe arbeiten aktuell mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der EAE bzw. welcher Betreuungsschlüssel wird praktiziert?
  7. Wie stellt sich das Jugendamt dazu, dass die gegen § 42 KJHG offensichtlich verstoßende, mehrtägige bzw. mehrwöchige Unterbringung ohne jedes pädagogische Konzept geduldet wurde?
  8. Warum lässt das Jugendamt die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der EAE bedeutend länger verweilen als die regulären Flüchtlinge?
  9. Wie lange dauert derzeit das Altersfeststellungsverfahren eines vermeintlichen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings?
  10. Wann ist mit dem Auszug der letzten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Überkapazitäten) aus der EAE Dortmund zu rechnen?
  11. Ist der Kontakt zu allen Dortmunder öffentlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zwecks Unterbringungsmöglichkeit der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hergestellt worden?
  12. Ist auch der Kontakt zu anderweitigen Jugendhilfeträgern, die bis dato noch nicht mit dem Dortmunder Jugendamt zusammengearbeitet haben erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  13. Ist es vorgesehen auch Mitarbeiter anderen Jugendamtsabteilungen, z.B. aus den Jugendfreizeitstätten, als auch aus dem Sozialamt für die Arbeit mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einzusetzen?
  14. Können nicht auch teilweise Jugendfreizeitstätten oder andere Jugendamtseinrichtungen (DKK, FHH) als Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge temporär genutzt werden?
  15. Welche Handlungsstrategie hat das Jugendamt Dortmund entwickelt, die bis Ende des Jahres und darüber hinaus weiter zunehmende Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zukünftig aufzufangen und unterzubringen?
  16. Muss es nicht denkbar und praktikabel sein, dass aufgrund der besonderen Umstände auch andere Inobhutnahmeverfahren praktiziert werden, bspw. auch in Einrichtungen untergebracht wird, die sich erst noch in die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einarbeiten müssen und deren Konzept noch erarbeitet wird?