Veränderung Beschilderung Gehweg zwischen Wasserfuhr Nr. 176 und Lanstroper Str. 207

18.06.2018

Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 3. Juli 2018
TOP : Veränderung Beschilderung Gehweg zwischen Wasserfuhr Nr. 176 und Lanstroper Str. 207

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pasterny,

die CDU-Fraktion in der BV Dortmund-Scharnhorst bittet darum, den folgenden Antrag in die
Tagesordnung der Sitzung am 03. Juli 2018 aufzunehmen und zur Beratung und Beschlussfassung
zu stellen:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird darum gebeten, die bestehende Beschilderung an der Lanstroper Str. Nr. 207
dahingehend zu verändern, dass die Beschilderung an der angegebene Stelle ausschließlich das Schild
„Gehweg“ , Verkehrszeichen Nr. 239 der Anlage 2 zu § 41 StVO, aufweist.

Zusätzlich soll durch geeignete Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass der Fußweg an der
Lanstroper Straße in diesem Bereich auch für  die Fahrradnutzung freigegeben ist.

Begründung:
Wenn man den beschriebenen Gehweg von der nördlichen Seite aus betritt (Lanstroper Strasse) findet
man dort das Gebotsschild „Gehweg“.
Zusätzlich sind die Schilder „Fahrrad frei“ und „Pfeilrichtung links und rechts“ angebracht (siehe
Foto).
Die Freigabe für Fahrradfahrer bezieht sich wohl auf den Bürgersteig an der Lanstroper Straße in
Ost-West-Richtung.
Fahrradfahrer benutzen fälschlicherweise den sehr engen Gehweg in Nord-Süd-Richtung und fühlen
sich durch die Beschilderung auch dazu berechtigt.
Es ist hier zu gefährlichen Begegnungsverkehren gekommen.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen sollten die Fahrradgebotsschilder an der jetzigen Stelle
entfernt werden und stattdessen im Verlauf des Bürgersteiges an der Lanstroper Straße neu
aufgestellt werden.

Verantwortlich: