Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
in Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion zu den Aufgaben und Befugnissen
fakultativer Aufsichtsräte in städtischen Gesellschaften hat die Verwaltung im Jahr 2021 eine
Synopse vorgelegt (Drucksache Nr.: 20287-21-E1). Daraus geht hervor, dass die Aufgaben
und Befugnisse der Aufsichtsräte in den einzelnen Gesellschaftsverträgen unterschiedlich
geregelt sind – losgelöst von den im Einzelfall zu berücksichtigenden Besonderheiten der
Gesellschaften. Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, zur Sitzung
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.09.2024 allgemeine
Musterregelungen für Aufgaben und Befugnisse fakultativer Aufsichtsräte in städtischen
Unternehmen vorzulegen, mit dem Ziel, die Gesellschaftsverträge zu harmonisieren und sie
an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen.
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