Sehr geehrter Herr Hillgeris,
für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stellt die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Tagesordnungspunkt
Vorbehaltsnetz
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird zu einer ausführlichen, inhaltlich nachvollziehbaren und dokumentengestützten (u.a. Gesetzestexte) Berichterstattung in Sachen städtisches Vorbehaltsnetz für Straßen im Allgemeinen und konkret für die Wellinghofer Amtsstraße in die nächste Sitzung der BV Hörde eingeladen.
Folgende Fragen sollen dabei geklärt werden:
- Allgemein: Welche rechtlichen Bestimmungen führen dazu, eine Straße zu einer des Vorbehaltsnetzes zu machen? Und handelt es sich bei diesen Entscheidungen um rechtlich zwingende (alternativlose) oder politisch mögliche (grundsätzlich auch anders lösbare) Entscheidungen? Konkret: Wann, durch wen und auf welcher Rechtsgrundlage ist die Wellinghofer Amtsstraße als Straße des Vorbehaltsnetzes eingestuft worden?
- Allgemein: Welche Wege gibt es, eine Straße des Vorbehaltsnetzes aus diesem zu entfernen? D.h., ist es prinzipiell möglich, Straßen aus dem Vorbehaltsnetz zu nehmen und was muss dafür rechtlich gesehen an Maßnahmen erfolgen bzw. an Rahmenbedingungen gelten? Ist die Tatsache, dass eine Straße im Vorbehaltsnetz steht, also eine politisch veränderbare Größe oder nicht? Konkret: Ist es möglich, die Wellinghofer Amtsstraße aus dem städtischen Vorbehaltsnetz zu nehmen, welche Rahmenbedingungen müssen dafür gelten und wie ist der konkrete Verfahrensweg?
Begründung
Sowohl für die Anwohner als auch für die Mitglieder der Bezirksvertretung ist eine Argumentation, dass ein Sachverhalt bestimmte Konsequenzen hat, unbefriedigend, wenn nicht zugleich deutlich gezeigt wird, dass dieser Sachverhalt nur so und nicht anders Bestand haben kann.
Konkret: Die Tatsache, dass die Wellinghofer Amtstraße zum Straßenvorbehaltsnetz der Stadt Dortmund gehört und daher eine Tempo 30-Zone nicht eingerichtet werden kann, ist deshalb eine unbefriedigende Antwort, weil damit eine Situation als alternativlos dargestellt wird. Ob dem so ist, entzieht sich aber der politischen Beurteilung, weil die Rechtsgrundlagen nicht transparent gemacht werden, wenn man nur auf den aktuellen Zustand hinweist. Zur Akzeptanz politische Entscheidungen ist es aber unumgänglich, genau diese Transparenz herzustellen. Dies bedeutet im Einzelnen, dass die betroffenen Anwohner sowie die entscheidenden politischen Gremien von der Verwaltung über die Rechtsgrundlagen so informiert werden müssen, dass deren Möglichkeiten und Grenzen für politische Entscheidungen aufgezeigt werden. Dies ist im Falle der Wellinghofer Amtsstraße bislang nicht geschehen.
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