Weiterbau der L 663n (OW IIIa)

01.02.2019

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

  1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt die Ankündigung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, dass nunmehr hinsichtlich eines Weiterbaus der L663n von Dortmund über Unna nach Kamen eine Erstattung der entstehenden externen Planungskosten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW möglich ist.
  2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung daher auf, dass sie sich sehr zeitnah mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in Verbindung setzt, um offene Fragen zu klären, die genaue Finanzierung der Planung abzustimmen und eine externe Vergabe der Planung vorzubereiten.
  3. Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist hierzu in seiner Sitzung am 26. Juni 2019 zu berichten.

Begründung

Die Vorgängerregierung der jetzigen Landesregierung hatte im Rahmen ihrer Planungspriorisierung 2011 von diesem wichtigen Straßenzug lediglich den 3. Abschnitt als vorrangig zu planen eingestuft, während der 4. und 5. Abschnitt gestoppt wurden. In der Konsequenz wurden alle drei Abschnitte planerisch nicht angegangen.

Der jetzige Verkehrsminister sieht den Weiterbau der gesamten L 663n jedoch als wichtigen Netzschluss für den Dortmunder Nordosten. Das Vorhaben wurde daher im aktuell veröffentlichten Planungsprogramm zur Umsetzung der Vorhaben des Landesstraßenbedarfsplanes in Schritt 2 aufgenommen. Das bedeutet, das Vorhaben soll, wenn Kapazitäten zur Verfügung stehen, möglichst noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden.

Bereits in der Vergangenheit haben die Stadt Dortmund und die anderen betroffenen Kommunen sich bereit erklärt, die Planung zu übernehmen. Zuletzt in einem gemeinsamen Brief an Frau Ministerin Scharrenbach vom 15.02.2018.

Mit Schreiben vom 27.03.2018 hat der Verkehrsminister des Landes NRW Hendrik Wüst auf diesen Brief reagiert und angekündigt, über die weitere Planung der OW IIIa/L663n in der nächsten Zeit zu entscheiden. Dies ist nunmehr geschehen.

Nun können die Planungen beginnen, da die Erstattung der externen Planungskosten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW möglich ist.

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