Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion bittet zur oben genannten Vorlage um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um ergänzende Erläuterungen:
- Finanzielle Auswirkungen
Auf Seite 1 der Vorlage wird unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ eine deutliche Kostensteigerung von 2025 auf 2026 ausgewiesen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion ist die Ursache dieser Steigerung in der dargestellten Höhe nichtnachvollziehbar.
Wir bitten daher um eine detaillierte Erläuterung der zugrunde liegenden Faktoren.
- Wohnraumvorhalteprogramm (WVP)
Im Bericht zur Weiterentwicklung der Hilfen für wohnungslose Menschen wird auf Seite 6 unter Punkt 2 („Bestand Wohnraumvorhalteprogramm“) ausgeführt,
dass 513 wohnungslose Personen im SGB-II- bzw. SGB-XII-Bezug in 215 Wohnungen untergebracht sind.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Bedeutet dies, dass mehrere wohnungslose Personen gemeinsam in einer Wohnung untergebracht sind?
- Falls ja, wie viele Personen werden maximal in einer Wohnung untergebracht?
- Wie engmaschig werden diese Wohngemeinschaften sozialpädagogisch betreut?
- Wie viele Mitarbeitende stehen aktuell insgesamt für die Betreuung wohnungsloser Menschen im Wohnraum zur Verfügung?
- Mietrückstände und Räumungsklagen
Unter Punkt 3 („Mietrückstände, Räumungsklagen“) wird dargestellt, dass in 104 Fällen Mietrückstände übernommen wurden, während dies in 416 Fällen abgelehnt wurde.
Wir bitten um eine Erläuterung der Kriterien, nach denen die Stadt entscheidet, in welchen Fällen Mietrückstände bzw. Kosten im Zusammenhang mit Räumungsklagen
übernommen werden und in welchen Fällen nicht.
- Unterbringung von Familienverbünden
In der Statistik zu Räumungsklagen, ebenfalls unter Punkt 3, wird aufgeführt, dass 59 Familienverbünde durch die Stadt untergebracht wurden.
Wir bitten um Auskunft, ob diese Familienverbünde in Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms untergebracht wurden oder ob andere Unterbringungsformen genutzt werden.
- Erfassung wohnungs- und obdachloser Menschen
Auf Seite 12 unter Punkt 9 („Wohnungs- und Obdachlosenzahlen“) wird ausgeführt, dass eine konkrete Zahl der wohnungs- und obdachlosen Menschen in Dortmund nicht ermittelt
werden könne.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der Frage, ob in Einrichtungen wie MÜS, FÜS, Wichernhaus u. a. die Personalien der dort übernachtenden Personen erfasstund für
eine (auch) statistische Auswertung an die Sozialverwaltung weitergeleitet werden.
- Zielsetzung „Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030“
Auf Seite 14 unter Punkt 12.1 („Konzept zur Stärkung der Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit“) wird die Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 als klare
und zugleich ehrgeizige Zielsetzung benannt.
Die CDU-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um eine Einschätzung der Verwaltung zu folgenden Fragen:
- Besteht bei allen obdachlosen Menschen der Wunsch, dauerhaft in eigenen Wohnraum vermittelt zu werden?
- Ist jeder obdachlose Mensch – insbesondere vor dem Hintergrund teilweise erheblicher psychischer Erkrankungen – grundsätzlich in der Lage, dauerhaft in Wohnraum integriert zu werden?
- Welche alternativen oder ergänzenden Konzepte bestehen für Personen, bei denen eine klassische Wohnraumvermittlung aktuell nicht realistisch erscheint?

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