Zweifelhafter Dringlichkeitsbeschluss von SPD und Grünen in der BV Eving Petra Frommeyer: „Die Bezirksvertretung ist keine Bank“

24.03.2020

Mit dem Dringlichkeitsbeschluss, dem TuS Eving Lindenhorst einen Überbrückungskredit in Höhe von 6128,40 Euro zur Finanzierung seiner neuen LED-Flutlichtanlage zu gewähren, hat Bezirksbürgermeister Oliver Stens nach Ansicht der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving schlechten Stil bewiesen und seine Kompetenz überschritten.  „Da die letzte BV-Sitzung wegen der Corona-Krise am 17. März ausgefallen ist, hatten wir bislang keine Möglichkeit, unsere Bedenken zu dem vom Bezirksbürgermeister eingebrachten Antrag zu äußern“, sagt Fraktionssprecherin Petra Frommeyer. „Und wir haben erhebliche rechtliche Bedenken. Auf Basis der Gemeindeordnung NRW gibt es nach unserer Ansicht keine Grundlage im Aufgabenkatalog der Bezirksvertretungen, in dieser Form Kredite zu vergeben. Die Bezirksvertretung ist keine Bank“, so Frommeyer.

Die CDU-Fraktion findet es befremdlich, dass sie über die Presse von dem Dringlichkeitsbeschluss des Bezirksbürgermeisters, den er gemeinsam mit einem Mitglied des Gremiums gefasst hat, erfahren musste. „Wir wissen nicht, ob es Sicherheiten oder   irgendeinen schriftlichen Kreditvertrag gibt“, ist die Bezirksfraktion der CDU verärgert. „Es geht hier schließlich um Steuergelder. Und wir können uns nicht erinnern, dass die Bezirksvertretung jemals einen Kredit vergeben hätte.“

Die BV Eving hatte 2018 gemeinsam beschlossen, dem TuS Eving-Lindenhorst aus den Haushaltsmitteln 7500 Euro zur Verfügung zu stellen. Zur weiteren Finanzierung der Flutlichtanlage gebe es eine Förderzusage des Projekträgers Jülich. Die Mittel würden aber erst Mitte 2020 ausgezahlt, heißt es in dem Antrag des Bezirksbürgermeisters. „Wir hätten uns gewünscht, dass sich der TuS Eving-Lindenhorst mit seinem Problem frühzeitig an die gesamte Bezirksvertretung gewendet hätte. Die Fraktionen hätten abseits von Kreditzusagen gemeinsam sicherlich eine Lösung gefunden. Hier seien nur beispielhaft die Vereinsförderung, die Sportförderung durch den zuständigen StadtSportBund oder die Fördermöglichkeiten des Landes NRW mit dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ genannt. „Aber so konnten die Fraktionen keinen demokratischen Beschluss fassen. Wir sehen überdies keine Dringlichkeit und fordern deshalb die Verwaltung auf, unsere rechtlichen Bedenken zu prüfen und den Dringlichkeitsbeschluss nicht umzusetzen“, so Petra Frommeyer abschließend.