Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt sieht in einem Treuhandmodell zur Zukunftsausrichtung der STEAG GmbH, an der die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) über ein Stadtwerkekonsortium mit 36% beteiligt ist, eine Chance für das Unternehmen und die dortigen Arbeitsplätze.
Dazu Dr. Jendrik Suck, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund:
„Die STEAG steht vor der Aufgabe einer strategischen Neuausrichtung. Für diesen Prozess könnte es eine gute Lösung sein, wenn sich die RAG-Stiftung mit ihrer Expertise und ihrem Netzwerk in einer treuhänderischen Rolle einbringen würde. Die für die Zukunftsausrichtung dringend notwendigen Investitionsmittel sind in einer kommunalen Beteiligungsstruktur nicht aufzubringen. Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass die STEAG eine verlässliche, finanzstarke Eigentümerstruktur erhält, die Investitionen in die Zukunft des Unternehmens anschiebt und so die Chancen für das Unternehmen und seine Mitarbeiter realisiert. Die sechs Mitglieder des Stadtwerkekonsortiums, dem die STEAG gehört, darunter auch DSW21, treten bei der Suche nach einer Lösung seit nahezu zwei Jahren mehr oder weniger auf der Stelle. Es ist höchste Zeit, diesen Knoten endlich zu durchschlagen. Die an der STEAG beteiligten Konsorten müssen endlich ihrer Verantwortung gegenüber dem STEAG-Konzern und seinen Mitarbeitern gerecht werden. Die RAG-Stiftung könnte hier treuhänderisch wertvolle Unterstützung leisten. Wir jedenfalls sind offen für den eingeschlagenen Weg, die RAG-Stiftung über ein Treuhandmodell einzubinden.“
Und Dr. Suck weiter:
„Wir erwarten nunmehr von der Beteiligungsverwaltung und der Geschäftsführung der DSW21, dass der Rat der Stadt Dortmund frühzeitig und fortlaufend in den weiteren Prozess eingebunden wird und eine enge wie transparente Beteiligung des Rates an der Ausgestaltung und Umsetzung der angedachten Treuhandlösung zu jeder Zeit gewährleistet ist. Die Frage, wie es weitergeht, entscheidet die DSW21-Geschäftsführung am Ende nicht im Alleingang. Sie obliegt vielmehr der Bewertung und Entscheidung des Rates, denn Eigentümerin der DSW21 ist die Stadt Dortmund. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieses Informations- und Entscheidungsprozesses, werden wir einen entsprechenden Antrag in der Ratssitzung am 17. Dezember 2020 zur Abstimmung bringen.“
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