Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW

04.12.2020

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU und FDP/Bürgerliste stellen zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass für alle Fragen rund um die kommunalen Unternehmen auf der Grundlage der GO NRW ein Primat der Politik, das heißt, dass der Rat vorrangig berücksichtigt werden muss, besteht.

2. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung und die Vorstände/Geschäftsführungen im Konzern Stadt Dortmund dieses Primat der Politik anerkennen und beachten.

3. Im Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesrecht stellt der Rat der Stadt Dortmund klar, dass er vor einer nach Bundesrecht bindenden Entscheidung im Aufsichtsrat sein Votum zu der entsprechenden Entscheidung abgeben wird. Wir erwarten von der Verwaltung und den Vorständen/Geschäftsführungen im Konzern Stadt Dortmund ein solches Ratsvotum abzuwarten, bevor die nach Bundesrecht bindende Entscheidung im Aufsichtsrat getroffen wird.

4. Der Rat der Stadt erwartet, dass ihm in seiner ersten Sitzung 2021 die fortgeschriebene Vorlage „Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen“ (DS 02053-15) für die laufende Wahlperiode vorgelegt wird.

5. Mit Bezug auf 4. erwartet der Rat der Stadt Dortmund hierin von der Verwaltung effektive Vorschläge, wie der Wille des Rates der Stadt Dortmund in den Gesellschafter- und Hauptversammlungen durchgesetzt werden kann (z.B. durch Eintritt von Mitgliedern des Rates der Stadt in die Gesellschafter- und Hauptversammlungen oder die Einrichtung einer Beteiligungskommission) und welche Konsequenzen für Vorstände/Geschäftsführungen festgeschrieben werden können, die gegen Punkt 3 verstoßen.

6. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Aufsetzung eines Prozesses zur Evaluierung/Fortschreibung des PCG-Kodex aus März 2012.

7. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Beteiligungsmanagement der Stadt Dortmund qualitativ fortzuentwickeln, damit dieses auf Augenhöhe mit den kommunalen Unternehmen agieren kann.

Begründung

Bezugnahme auf die Beschlüsse des Rates der Stadt Dortmund vom 18.06.2020 unter TOP 5.2 nichtöffentlich  und des AFBL vom 04.06.2020 unter TOP 3.4 nichtöffentlich. U.a. im Kontext dieser Beschlüsse ist deutlich geworden, dass das Primat der Politik mit Blick auf den Konzern Stadt Dortmund nicht immer eingehalten worden ist. Dies gilt es mit Blick auf die Zukunft zeitnah final abzustellen.

Weitere Ausführungen mündlich.

CDU Ratsfraktion