Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob ein Verzicht auf Vergnügungssteuer –befristet für das Jahr 2020 – seitens der Stadt rechtlich möglich ist. Dabei soll dargestellt werden, welche Einnahmeausfälle durch einen Verzicht zu erwarten wären.
Die Ergebnisse sind dem Finanzausschuss am 17.09.2020 schriftlich vorzulegen.
Begründung
Immer mehr Dortmunder Unternehmen spüren die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona Virus. Vor allem die Gastronomie ist aufgrund von Corona momentan von drastischen Einschränkungen betroffen und erholt sich nur mühsam. Die massiven Umsatzrückgänge machen es für viele Gastronomen schwierig, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Der Beschluss des Rates, keine Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie bis Ende 2020 zu erheben, ist ein erster Schritt, hilft aber längst nicht allen. Laufende Kosten und nahezu keine Umsätze sind auch Realität für die Betreiber von Tanzveranstaltungen. Waren dort das ganze Jahr über die Veranstaltungen ausverkauft und die Tanzflächen gut ausgefüllt, drängen sich jetzt junge Menschen in der Öffentlichkeit auf freien Flächen und bringen sich ihre Getränke mit. Eine Aussetzung der Vergnügungssteuer würde den arg gebeutelten Betreibern von Tanzveranstaltungen und auch Nachtclubbetreibern etwas mehr Luft verschaffen. Denn öffnen dürfen diese ihre Tanzflächen immer noch nicht. Und eine Änderung dieser Situation ist bisher nicht absehbar.
CDU Ratsfraktion
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