Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund

06.12.2017

Tagesordnungspunkt
Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Gemäß Anlage 6 der Vorlage (Stellenübersicht 2018) sind im Eigenbetrieb Stadtentwässerung derzeit eine Stelle der Entgeltgruppe E12 sowie drei Stellen der Entgeltgruppe E11 unbesetzt. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, die E12 Stelle sowie eine E11 Stelle, die nicht im Zusammenhang mit der Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen steht, mit einem „Sperrvermerk“ zu versehen.

Im Zuge der Berichterstattung über den CDU-Haushaltsbegleitantrag

„5. Optimierung Eigenbetrieb Stadtentwässerung

Die Aufgabenerledigung im Eigenbetrieb Stadtentwässerung soll künftig durch die energische Ausweitung einer „Kooperation mit der Kommunalwirtschaft“, die eine der zentralen Maßnahmen des sog. Memorandums darstellt, verbessert werden.
Durch die vermehrte Vergabe an „Dritte“ soll dabei das Ziel der Gebührenstabilität, das Abbremsen eines weiteren Auswuchses des Personals, ein besseres Investitionsverhalten sowie eine Leistungs- und Effizienzverbesserung durch Optimierung der Organisation „Eigenbetrieb Stadtentwässerung“ erreicht werden.“

die spätestens bis zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 17.04.2018 erfolgen soll, wird darüber entschieden, ob der Sperrvermerk durch einen entsprechenden Ratsbeschluss wieder aufgehoben werden soll.

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung wird dazu aufgefordert, die eventuelle Notwendigkeit der Stellenbesetzung nachvollziehbar darzustellen.

Begründung

Zu den Aufgaben der Planer im Eigenbetrieb Stadtentwässerung gehört neben der Planerstellung auch die Bauüberwachung und Abnahme für Baumaßnahmen. Im Jahr 2018 soll das Investitionsvolumen um ca. 33 % reduziert werden. Hintergründe sind Probleme um die Bereitstellung eines „2. Rettungsweges“ bei Baumaßnahmen. Damit werden Zeitansätze für die Bauüberwachung und Abnahme nicht benötigt. Auch im Folgejahr ist keine Steigerung der Bautätigkeit vorgesehen, sondern lediglich das Bauvolumen des Jahres 2017. Vor diesem Hintergrund erscheint ein maßvoller Verzicht auf lediglich zwei Planstellen angebracht, ohne die Handlungsfähigkeit des Eigenbetriebes zu gefährden.

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