Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

21.03.2017

Tagesordnungspunkt
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfasssung:

I. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest:

  1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften begrüßt grundsätzlich die Verständigung von Bund und Ländern und den Beschluss der Bundesregierung über eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses durch die Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre und die Aufhebung der Befristung der Bezugsdauer von derzeit 72 Monaten bzw. 6 Jahren.
  2. Mit einem kommunalen Kostenanteil von 80 Prozent belastet das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen im Bereich des Unterhaltsvorschusses so stark wie kein anderes Bundesland.
  3. Eine stärkere Beteiligung des Landes an der Finanzierung und Refinanzierung des Unterhaltsvorschusses ist als Anreiz notwendig, damit die Landesregierung auch ihr Engagement verstärkt, mehr Rückgriffansprüche durchzusetzen als bisher.

II. Der Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fordert die Landesregierung auf:

  1. Die Kommunen finanziell zu entlasten, indem deren Anteil an dem in Nordrhein-Westfalen zu tragenden Teil der Kosten des Unterhaltsvorschusses von derzeit 80 auf 50 Prozent abgesenkt wird. Damit verringert sich der kommunale Anteil an den Unterhaltsvorschusskosten insgesamt auf 30 Prozent des landesweiten Gesamtaufwandes. Dafür ist dem Landtag umgehend der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes NRW vorzulegen, mit dem die in § 1 geregelte landesinterne Verteilung der Aufwendungen am Unterhaltsvorschuss gerecht zwischen Land und Kommunen aufgeteilt wird.
  2. Analog zu Bayern die zentrale Zuständigkeit für die Geltendmachung und Vollstreckung von übergegangenen Ansprüchen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei den nordrheinwestfälischen Finanzverwaltung zu bündeln und durch eine Gesetzesänderung sie so zu den zentralen Durchsetzungsbehörden bei Rückgriffen zu machen.
  3. Sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat dafür einzusetzen, dass neben der Einfügung einer Evaluierungsklausel, um die finanziellen Auswirkungen nach einem Jahr zu überprüfen, zusätzlich vereinbart wird, dass eine Kommission aus Vertretern Bund, Ländern, Kommunen und Bundesrechnungshof eingesetzt wird, die den ersten Schritt zum Abbau der Doppelbürokratie bewerten (Vorrang der SGB-II-Leistungen bei Kindern ab 12), um daraus Empfehlungen und Änderungsnotwendigkeiten ableiten zu können.

III. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den o.g. Beschluss des Ausschusses an die Landtagspräsidentin sowie die im nordrhein-westfälischen Landtag vertretenden Fraktionen zu übermitteln.

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