Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017

23.11.2016

Tagesordnungspunkt

Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgende Anträge und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Haushaltssituation der Stadt Dortmund bleibt auch im Jahr 2017 angespannt. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist auch für die Jahre 2018 bis 2020 keine Entspannung zu erwarten. Ein Haushaltsausgleich ist bei geplanten rückläufigen Jahresfehlbedarfen bis 2020 nicht ersichtlich. Vor diesem Hintergrund ist es für die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund von großer Bedeutung, bisherige Konsolidierungsanstrengungen zu verstetigen, nachhaltig auf eine Rückführung des Jahresfehlbedarfs hinzuwirken und im Jahr 2021 einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben, um anschließend in die Entschuldung einzutreten. Essentiell auf diesem Weg ist für die CDU-Fraktion die erfolgreiche Umsetzung des gemeinsam mit dem Oberbürgermeister und der SPD-Fraktion beschlossenen Memorandumsprozesses im Jahr 2017 und den folgenden Jahren. Daneben ist für die CDU-Fraktion von großer Bedeutung, die Verwaltung zukunftsfest zu machen. Die hierzu notwendigen organisatorischen und personellen Veränderungsprozesse wird die CDU-Fraktion aktiv begleiten und gestalten. Es muss zukünftig gewährleistet werden, dass die im Haushalt bereitgestellten konsumtiven und investiven Mittel zeitnah verausgabt werden, um den Bürgern dieser Stadt eine attraktive Infrastruktur zur Verfügung stellen zu können. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt:

1. Budget der Wirtschaftsförderung

Die in der DS 05466-16 (Projekt Digitale Wirtschaft NRW:Gründung der Ruhr:HUB GmbH) als in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 der Wirtschaftsförderung Dortmund bereitzustellenden Mittel werden wie in der Drucksache angegeben zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon bleibt die Wirtschaftsförderung aufgefordert, die in der Memorandumsvorlage DS 05388-16 genannte Einsparung durch laufende Bewirtschaftung von 250.000 Euro p.a. für die Jahre 2017-2020 auch tatsächlich zu erbringen.

2. Zukünftige Angabe der personellen Auswirkungen politischer Beschlüsse auf den Vorlagen der Verwaltung für mehr Transparenz und zur Vermeidung von mehr Verwaltungsaufwand

Die Verwaltung wird beginnend mit dem Jahr 2017 in den von ihr erstellten Vorlagen die personellen Auswirkungen der in den jeweiligen Vorlagen beschriebenen Maßnahmen angeben.

3. Vorlage eine Konzeptes, welches eine zeitnahe Abarbeitung von Beschlüssen der BVen und der Verausgabung der BV-Mittel gewährleistet

Die Verwaltung legt den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt im 2. Quartal 2017 ein Konzept vor, wie zukünftig ab 2018 eine zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen gewährleistet werden kann. Im Rahmen dieses Konzeptes ist sicherzustellen, dass die den Bezirksvertretungen im Rahmen des städtischen Haushalts zur Verfügung gestellten konsumtiven und investiven Mittel durch die Verwaltung zeitnah verausgabt werden können. Ebenso ist anzugeben, wie die aus der Vergangenheit noch nicht abgearbeiteten Beschlüsse der Bezirksvertretungen zeitnah abgearbeitet werden.

Ist ein Beschluss einer Bezirksvertretung aus Sicht der Fachverwaltung nicht umsetzbar, teilt die Verwaltung dies der Bezirksvertretung zeitnah – spätestens zur übernächsten Sitzung – mit.

4. Budget Dosys

Der Rat der Stadt hebt den Beschluss DS 04868-11-E8 mit seiner Wirkung auf das Dortmunder Systemhaus für die Haushaltsjahre 2017 ff. auf. Die Planwerte des Dortmunder Systemhauses sind nach der erfolgreich durchgeführten Restrukturierung des Fachbereichs zukünftig in den regulären Planungsprozess zu integrieren. Die Verwaltung wird aufgefordert, die für das Haushaltsjahr 2017 anerkannten Planwerte in die Folgejahre fortzuschreiben. Die kontinuierliche Berichterstattung im Ausschuss für Personal und Organisation im Rahmen einer Vorlage „IT-Konzept der Stadt Dortmund – Jahresarbeitsprogramm“ wird fortgesetzt.

5. Personelle Ausstattung Tiefbauamt bzw. Konzept zur zeitnahen Verausgabung der zur Verfügung gestellten Mittel

Das Tiefbauamt wird einem Neuorganisationsprozess unterzogen. Ziel dieses Neuorganisationsprozesses ist die Optimierung der Leistungserbringung des Tiefbauamtes für die Stadt. Die Neuorganisation soll bekannte Schwachstellen (vgl. Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes Festsetzung und Verwendung von Stellplatzablösebeträgen, DS 05211-16; Gewährleistungsabnahmen durchgeführter Straßenbaumaßnahmen, DS 05282-16 und Belegprüfung im Fachbereich 66, DS 05488-16) beseitigen und personelle, organisatorische und speziell (IT)-technische Unterstützungsstrukturen schaffen, die eine zeitnahe Verausgabung der dem Tiefbauamt im Haushalt zur Verfügung gestellten konsumtiven und investiven Mittel gewährleisten.

Analog der Städtischen Immobilienwirtschaft sollen zukünftig auch im Tiefbauamt Ingenieure zum Einsatz kommen, die in erster Linie eine Projektsteuerungsfunktion übernehmen. Über den Stand des Neuorganisationsprozesses ist vierteljährlich, beginnend mit dem 2. Quartal 2017, im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und im Ausschuss für Personal und Organisation zu berichten.

6. Eigenständiges Personaldezernat

Spätestens mit der im Jahr 2018 anstehenden Wahl/Wiederwahl des Kämmerers/Stadtdirektors wird das derzeit geltende Zuständigkeits-Portfolio dieses Dezernats neu geordnet. Angestrebt wird die Schaffung eines eigenständigen Organisations- und Personaldezernats, dessen Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich den Fachbereich „Dosys“ einschließen soll. Darüber hinaus sind schon jetzt Vorbereitungen zu treffen, das derzeitige Personal- und Organisationsamt in zwei eigenständige Fachbereiche aufzuspalten, so dass ein analog des damaligen Hauptamtes neu geschaffenes Organisationsamt seine Arbeit spätestens zum 01.01.2018 aufnehmen kann. Hauptaufgabe des Organisationsamtes soll die Regelung grundsätzlicher Fragen des allgemeinen Arbeitsablaufes und Dienstbetriebes, der Verwaltungs- und Aufgabengliederung sowie Weiterentwicklung innerdienstlicher Vorschriften sein. Mit den Vorbereitungen einer entsprechenden organisatorischen Neuordnung (Ausschreibungen, Personalsuche und -findung etc.) wird im Jahre 2017 begonnen, so dass im Idealfall eine zeitlich konkordante Dezernatsneuordnung mit Wahltermin Dez. 2 erfolgen kann.

7. Aufstockung der Ordnungspartnerschaften

Die 48 Ordnungspartnerinnen und Ordnungspartner leisten einschließlich ihrer Leitstelle eine anerkannt gute Arbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Dortmund, aber auch der Gäste unserer Stadt. Dabei leisten sie regelmäßig Sonderschichten, um insbesondere in den frühen Morgenstunden, aber auch Abendstunden in der Nordstadt präsent zu sein. Nur gelegentlich schaffen sie es, auch andere Stadtbezirke zu ausgedehnten Arbeitszeiten zu bestreifen. Denn häufig bindet auch die Unterstützung der vielfältigen Großveranstaltungen Ressourcen der Ordnungspartner- und partnerinnen. Die Einsatzschwerpunkte sollten sich zukünftig neben den nördlichen Stadtteilen auch auf die übrigen Stadtbezirke erstrecken. Diese sind in den letzten Jahren immer wieder an den Rand gerückt worden, haben aber eine ähnliche Aufmerksamkeit verdient wie die Kernarbeitsgebiete der Ordnungspartner und –partnerinnen.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat:

  1. Die Anzahl der Ordnungspartner / Ordnungspartnerinnen wird dauerhaft um 10 Planstellen erhöht. An eine Ausweitung des derzeitigen Schichtmodells ist hiermit nicht gedacht.
  2. Zumindest sind diese Planstellen ab den Budgetgesprächen für das Jahr 2018 in den Stellenplan einzustellen, damit sie ab dem Haushaltsjahr 2018 wirksam werden. Internen Besetzungen ist der Vorrang vor externen Besetzungen zu geben. Insbesondere sollten hierbei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde, die zum 31.12.2017 in Dortmund schließt, aktiv auf dieses neue Stellenangebot hingewiesen werden.

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