Tagesordnungspunkt
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
- Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen
Die Verwaltung wird aufgefordert, weitere bisher in städtischer Trägerschaft betriebene Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen an freie Träger zu übertragen. - Stadtbezirksjugendpfleger/Fachreferenten in den Bezirken
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bezirksjugendpflege durch Fachreferenten zukünftig so zu strukturieren, dass nicht für jeden Stadtbezirk ein eigener Fachreferent zuständig ist, sondern die Betreuung von zwei oder drei Stadtbezirken (pro „Jugendamt vor Ort“) durch einen Bezirksjugendpfleger erfolgt. - Immobilienmanagement
Der Rat fordert die Verwaltung auf, eine langfristigen Büroflächenstrategie zu erarbeiten, die im einem ersten Schritt im Sinne einer Inventur darlegt, in welcher Immobilie (differenziert nach Eigentum oder Miete) wie viel Flächen für welche StÄ belegt werden. Eine Informationsvorlage an die politischen Gremien ist bis Mitte 2015 vorzulegen.Weiterhin sind die geplanten Schritte zur Effizienzverbesserung der städtischen Büroflächen darzulegen inklusive der Beantwortung der Frage, wie mit den abgängigen Großimmobilien Sozialamt, Jugendamt und Gesundheitsamt umgegangen werden soll bzw. welche Nachnutzungspotentiale für perspektivisch leerstehendes Studieninstitut sowie leerstehende Etagen des ehemaligen AOK-Gebäudes bestehen.
Hierbei ist der Raumbedarf pro Mitarbeiter an den entsprechenden Vorgaben der Landesverwaltung NRW sowie an die ArbeitsstättenVO anzupassen.
Im Bauausschuss erfolgt ein halbjährlicher Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen über das Jahr 2015 hinaus. - Wirtschaftsförderung
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Sachkostenanteil des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung von derzeit 4,647 Mio. Euro (Wirtschaftsplan 2015) ab 2016 bis 2018 jährlich um 5% zulasten der Personalkosten zu verschieben. Diese freiwerdenden Effekte sollen zweckgebunden und ausschließlich für die folgenden operativen Tätigkeiten verwandt werden: Existenzgründung, Standort- und Flächenentwicklung, Flächenerwerb, Unternehmensakquise sowie zur Förderung von Expansion von Unternehmen mit Arbeitsplatzzunahme.
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