Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im April 2017 wurde in den Ruhr Nachrichten von einem Fall in einer Kita eines freien Trägers berichtet, in dem Eltern die Kündigung des Betreuungsvertrages für ihr Kind erhalten haben – weit vor dem Übergang zur Grundschule.
In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- In welcher Art und Weise ist das Jugendamt bei Kündigungen von Kinderbetreuungsverhältnissen (TEK) seitens der Träger involviert?
- Ist das Jugendamt automatisch bei der Neuvermittlung einer alternativen TEK beteiligt?
- Wie ist die Rechtslage für die betroffenen Familien?
- Wie viele Kündigungsverfahren – vor Eintritt zur Grundschule – sind in den vergangenen drei Kalenderjahren in Dortmund ausgesprochen worden?
- Existieren Vergleichszahlen aus anderen NRW-Kommunen oder gibt es einen Landesdurchschnittswert?
- Gibt es für/in Kindergärten bzw. für einige Kinder Inklusionsbegleiter?
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