Kindertagespflege

09.09.2016

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung bis zur kommenden Sitzung am 28.09.2016 um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele vollzeitverrechnete Mitarbeiter stehen im Jugendamt für den Bereich Kindertagespflege zur Verfügung?
  2. Warum ist es in Dortmund nicht zulässig, Kindertagespflegeperson zu sein, ohne an einen Träger gebunden zu sein, obwohl das in anderen NRW-Kommunen so praktiziert wird?
  3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist es in Dortmund nicht zulässig, dass Tagespflegepersonen mehr als fünf Betreuungsverträge abschließen können, obwohl das KIBIZ acht zulässt?
  4. Wie setzt das Jugendamt der Stadt Dortmund den jährlichen Landeszuschuss (KIBIZ) von 758 € pro Kind fachlich oder inhaltlich ein?