Befristete Arbeitsverhältnisse

02.08.2019

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

dem „Personal- und Organisationsbericht 2018“ ist auf Seite 35 zu entnehmen, dass nahezu 40% der in 2017 erfolgten Einstellungsmaßnahmen in der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben befristet erfolgte. Bei vollzeitverrechnet 307,54 Weiterbeschäftigungen nach vertraglichem Fristablauf gab es 177,81 Entfristungen. Weitere Informationen zu befristeten Arbeitsverhältnissen sind dem „Personal- und Organisationsbericht 2018“ nicht zu entnehmen.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch sind die Gesamtzahl und der Anteil der befristeten Arbeitsverträge in der Kernverwaltung, den städtischen Gesellschaften, Eigenbetrieben und der Sparkasse Dortmund?
  2. Welche sachlichen Gründe werden vorwiegend zur Rechtfertigung der befristeten Arbeitsverträge angeführt?
  3. Wie groß ist die Zahl, wie hoch ist der Anteil befristeter Arbeitsverträge ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes in der Kernverwaltung, den städtischen Gesellschaften, Eigenbetrieben und der Sparkasse Dortmund?
  4. Der „Personal- und Organisationsbericht 2018“ weist auf Seite 54 für die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe 209,54 vollzeitverrechnete Ausbildungsübernahmen aus. Wie hoch ist dabei der Anteil an befristeten Arbeitsverträgen? Wie stellen sich die betreffenden Zahlen in den städtischen Gesellschaften und der Sparkasse Dortmund dar?