Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2018.

05.09.2017

Tagesordnungspunkt
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2018.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen von SPD und CDU stellen zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Änderungen zur Beschlussvorlage zu beschließen:

1. Das neue Dezernat 8 umfasst lediglich die Fachbereiche 10 und 11 sowie die Stabsstelle „Betriebliches Arbeits- und Gesundheitsmanagement“. Das Vergabe- und Beschaffungszentrum einschl. Mobilitätszentrum verbleibt im Dezernat 7.

2. In der Stellenausschreibung wird deshalb im zweiten Absatz das Vergabe- und Beschaffungszentrum gestrichen. Zudem erhält der vierte Absatz der Stellenausschreibung folgende neue Fassung: Gesucht wird eine engagierte, einsatzfreudige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die ausgeprägte Fähigkeiten im Management großer Organisationseinheiten besitzt und die fachlichen Voraussetzungen für den Geschäftsbereich erfüllt. Ferner ist die Befähigung zur Laufbahngruppe 2,
Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes des nichttechnischen Verwaltungsdienstes (ehemals höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst) erforderlich. Erfahrungen in der Kommunalverwaltung und Kenntnisse im Bereich der Informationstechnologie sind wünschenswert.

Begründung:

Zu TOP 1:
Das Vergabe und Beschaffungszentrum (StA 19) nimmt mittlerweile fast alle Vergaben und Beschaffungen der anderen Fachbereiche und Eigenbetriebe wahr. Die Hälfte aller Vergaben sind Bauvergaben. Deshalb ist es sinnvoll, dass StA 19 im Dezernat für Bauen und Infrastruktur verbleibt, um keine neue Schnittstellenproblematik zu schaffen. So können auch Kommunikationsprobleme, die in letzter Zeit sehr häufig mit dem Tiefbauamt aufgetreten sind (z.B. bei der Beschaffung von Kinderspielgeräten) direkt aufgelöst und politische Beschlüsse schneller in die Tat umgesetzt werden. Zudem ist das neue Dezernat 8 in der og. Zusammensetzung zum Ausschuss für Personal und Organisation kongruent und es ergeben sich keine Überschneidungen mit dem AFBL, dem StA 19 zugeordnet ist.

Zu TOP 2:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 01.06.17 beschlossen, dass die Funktion eines CIO in der Verwaltungsspitze beim Oberbürgermeister angesiedelt wird. Dort ressortiert ebenfalls schon das Projekt Smart City. Eine Verlagerung dieses Bereiches auf die Dezernatsebene ist vom Rat nicht beabsichtigt. Im Zuge der Besetzung der CIO-Funktion ist die organisatorische Ansiedlung der Geschäftsführung für den Masterplan Digitale Stadt zu klären. Diese Geschäftsführung könnte auch bei 8/Dez. angesiedelt werden. Die anderen Dezernate und die Wirtschaftsförderung bleiben in der Verantwortung, den Masterplan zur Digitalisierung mit umzusetzen. Deshalb sind diese besonderen Fachkenntnisse der/des neuen Dezernenten/in nicht erforderlich. Zudem würde dieses spezialisierte Anforderungsprofil die Bewerberlage unnötig einschränken.