Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
- Liegt der Wirtschaftsförderung belastbares Zahlenmaterial darüber vor, wie viele Unternehmen, insbesondere aus den Bereichen Einzelhandel, Hotellerie, Gastronomie und Nachtleben, innerhalb der letzten 12 Monate in Dortmund ein Insolvenzverfahren eingeleitet haben?
- Wie viele Unternehmen haben bei der Wirtschaftsförderung im genannten Zeitraum Beratungsleistungen wegen drohender Insolvenz (Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit) in Anspruch genommen oder sich nach derartigen Beratungsleistungen erkundigt?
- Wie schätzt die Wirtschaftsförderung das Insolvenzgeschehen in Dortmund perspektivisch ein? Gibt es Anzeichen dafür, dass nach der Wiedereinsetzung der Insolvenzantragspflicht in den nächsten Monaten vermehrte Insolvenzverfahren bei heimischen Unternehmen zu erwarten sind?
Begründung
Die Bundesregierung hat die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Falle einer Überschuldung als Insolvenzgrund im Zuge der Corona-Pandemie seit März 2020 zeitweilig ausgesetzt. Die Regelung ist zuletzt im Dezember vergangenen Jahres unter Auflagen bis Januar 2021 verlängert worden. Da überschuldete Unternehmen fast das gesamte Vorjahr und zahlungsunfähige Unternehmen bis Oktober 2020 von der Insolvenzantragspflicht befreit waren, liegt ein quantitativer Rückgang bei den Insolvenzverfahren in Dortmund im Vergleich zu den Vorjahren nahe.
Für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Dortmund ist es deshalb von existenzieller Bedeutung, ob und inwiefern sich nun, da neben der Zahlungsunfähigkeit auch die Überschuldung von Unternehmen wieder gemeldet werden muss, ein Anstieg von Insolvenzverfahren bei heimischen Unternehmen abzeichnet. Auch erste Anzeichen für eine solche Entwicklung – wie etwa eine verstärkte Nachfrage nach Beratungsleistungen – sind in diesem Zusammenhang von Interesse.
Empfehlen Sie uns!