Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) Sachstandsbericht

23.11.2016

Tagesordnungspunkt
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) – Sachstandsbericht

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung beschließt zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) folgende Punkte:

  1. Im Bereich des sogenannten Integrationsarbeitsmarktes muss gewährleistet werden, dass bei der kommunalen Arbeitsmarktförderung sorgfältig darauf geachtet wird, dass nur eine marktverträgliche Anzahl von AGH-Kräften in den Arbeitsbereichen wie Grünpflege, Landschaftsreparatur, Altbausanierung und Inwertsetzung von Immobilen eingesetzt wird, um eine mögliche Wettbewerbssituation mit den privaten Unternehmen auszuschließen.
  2. Vor dem Hintergrund der Wettbewerbssituation privater Unternehmen ist auch bei der Gründung einer Personaldienstleister GmbH darauf zu achten, dass Konkurrenzsituationen zur Privatwirtschaft unbedingt vermieden und dabei Ansätze verfolgt werden, eine solche Gesellschaft zukünftig dem Wettbewerb auszusetzen, indem eine grundsätzliche zeitliche Befristung kommunaler Förderung vereinbart wird und sie sich am Ende dieser Förderung von selbst trägt. Dies gilt auch unter dem Aspekt der Mindestlohnregelung.
  3. Dem Fachausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird jährlich zur Effektivität der Maßnahmen berichtet und eine dementsprechende Evaluierung vorgelegt. Die kommunale Arbeitsmarktstrategie darf nicht dazu führen, nur die Arbeitslosenstatistiken zu bereinigen. Ziel muss weiterhin die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt sein.
  4. Weiterhin müssen Anstrengungen erfolgen die Mobilität von Langzeitarbeitslosen und die Bereitschaft derer zu erhöhen.
  5. Die kommunale Arbeitsmarktstrategie muss zeitlich befristet bleiben und darf nicht zu einem Dauerprojekt werden.