Tagesordnungspunkt
Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
hier: Errichtung des „Clean Port“
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion im AWBEWF bittet die Verwaltung zum o. g. Tagesordnungspunkt um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30. April 2015.
- Lässt die Eigenkapitaldeckung des SVTZ den Ausgleich eines etwaig nicht getilgten Verlustvortrags nach 5 Jahren durch Abbuchungen von den Rücklagen zu?
- In welcher Höhe wird es zu einem Ausgleich aus Haushaltsmitteln kommen (worstcase Szenario)?
- Kann der Ausgleich aus Haushaltsmitteln ausgeschlossen werden?
- Wieso konnte die DGW zur Nutzung des Grundstücks nur eine Laufzeit von 5 Jahren für die Pilotanlage akzeptieren?
- Gibt es bereits Übernahmeerklärungen/-verpflichtungen der Pilotunternehmen zur Übernahme der Pilotanlage nach 5 Jahren?
- Was ist in diesem Zusammenhang mit „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammen“ gemeint?
- Wie viele konkrete Interessenbekundungen von nicht bereits bestehenden Unternehmen und von wem liegen für das Projekt vor?
- Wie verteilt sich die erhoffte Auslastung von anfangs 60 % auf die bereits bestehenden Unternehmen und die neuen Interessenten, d. h. wie viele bestehende Unternehmen sollen übergesiedelt werden und wie viele starten neu?
- Aus welchem Grund sollen bestehende Unternehmen von dem TZDO in den Clean Port übergesiedelt werden?
- Warum erhalten bereits bestehende Unternehmen die avisierten Mietvergünstigungen?
- Werden auch Reinräume nachgefragt/benötigt?
- Welche Industriearbeitsplätze können und sollen „geschaffen“ werden?
- Warum gibt es keine Fördermittel?
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