Sondervermögen hier: „Clean Port“

15.04.2015

Tagesordnungspunkt
Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
hier: Errichtung des „Clean Port“

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion im AWBEWF bittet die Verwaltung zum o. g. Tagesordnungspunkt um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30. April 2015.

  • Lässt die Eigenkapitaldeckung des SVTZ den Ausgleich eines etwaig nicht getilgten Verlustvortrags nach 5 Jahren durch Abbuchungen von den Rücklagen zu?
  • In welcher Höhe wird es zu einem Ausgleich aus Haushaltsmitteln kommen (worstcase Szenario)?
  • Kann der Ausgleich aus Haushaltsmitteln ausgeschlossen werden?
  • Wieso konnte die DGW zur Nutzung des Grundstücks nur eine Laufzeit von 5 Jahren für die Pilotanlage akzeptieren?
  • Gibt es bereits Übernahmeerklärungen/-verpflichtungen der Pilotunternehmen zur Übernahme der Pilotanlage nach 5 Jahren?
  • Was ist in diesem Zusammenhang mit „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammen“ gemeint?
  • Wie viele konkrete Interessenbekundungen von nicht bereits bestehenden Unternehmen und von wem liegen für das Projekt vor?
  • Wie verteilt sich die erhoffte Auslastung von anfangs 60 % auf die bereits bestehenden Unternehmen und die neuen Interessenten, d. h. wie viele bestehende Unternehmen sollen übergesiedelt werden und wie viele starten neu?
  • Aus welchem Grund sollen bestehende Unternehmen von dem TZDO in den Clean Port übergesiedelt werden?
  • Warum erhalten bereits bestehende Unternehmen die avisierten Mietvergünstigungen?
  • Werden auch Reinräume nachgefragt/benötigt?
  • Welche Industriearbeitsplätze können und sollen „geschaffen“ werden?
  • Warum gibt es keine Fördermittel?