Resolution zur Übernahme der Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration sowie gerechte und transparente Verteilung von Flüchtlingen in NRW

11.02.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung.

 

1) Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass

die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen weiterhin eine große Herausforderung für die kommunale Familie bleibt.
die Kommunen die Aufgabe nur mit einer auskömmlichen und verlässlichen finanziellen Unterstützung erfolgreich schultern können.
Bund und Land mit in der Verantwortung stehen.


2) Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf,

die Kommunen bei den hohen Ausgaben für Integration und Versorgung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen sowie abgelehnten, aber geduldeten Flüchtlingen nicht im Stich zu  lassen.

 

3) Der Rat der Stadt Dortmund erkennt an, dass das Land

den Kommunen in 2020 gut 1,2 Milliarden Euro für die Integration, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zur Verfügung stellt und damit mehr Mittel als der Bund zu diesem Zweck an das Land überweist.
im Jahr 2019 die Integrationspauschale des Bundes erstmals in voller Höhe (rd. 433 Mio. Euro) an die Kommunen weitergereicht hat. Anders als unter der rot-grünen Vorgängerregierung, die keinerlei Mittel aus der Integrationspauschale weitergeleitet hat.


4) Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,

dass der Bund den Ländern im Jahr 2020 keine Integrationspauschale mehr zur Verfügung stellt.
dass die vom Bund gewährte Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke der Länder kein unmittelbarer Ersatz ist (NRW: 151,2 Mio. Euro in 2020 und 108 Mio. Euro in 2021).


5) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf,

die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine Erhöhung der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und eine weitergehende Kostenübernahme für Geduldete als die unter der rot-grünen Vorgängerregierung festgesetzten drei Monate zeitnah abzuschließen.
den „Asyl-Stufenplan“, nach dem Asylbewerber, die nicht schutzberechtigt sind, zur Entlastung der Kommunen möglichst konsequent und schnell bereits aus den Landeseinrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, strikt umzusetzen.
die vom Bund gewährte Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke (2020: 151 Mio. Euro und 2021: 108 Mio. Euro) vollständig zur Entlastung der Kommunen von den hohen Flüchtlings- und  Integrationskosten einzusetzen (z. B. zur Umsetzung des „Asyl-Stufenplans“).


6) Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Bund auf,

die Absenkung seiner Finanzhilfen zurückzunehmen und seine Beteiligung an den Kosten der Flüchtlingsbetreuung und Integration wieder zu erhöhen.

Begründung

Die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren finanzielle Hauptlast derzeit allerdings von den aufnehmenden Städten und Gemeinden getragen wird. Bei aller Anerkennung dessen, was die aktuelle Landesregierung zur Entlastung der Kommunen leistet, bedarf es dennoch einer dringenden Neuregelung der Flüchtlingsfinanzierung. Dortmund trägt derzeit 62 % der flüchtlingsbezogenen Kosten selbst (DS Nr.: 16585-20). Diese Finanzierungslücke gilt es zu schließen. Diesbezüglich sind Bund und Land gefordert.

Handlungsfelder sind eine Erhöhung der Flüchtlingspauschale für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen im Asylverfahren und eine zeitlich unbegrenzte Erstattung der Kosten für geduldete Flüchtlinge.

Unterbringung und Versorgung sind allerdings nur ein Aspekt der flüchtlingsbedingten Kosten. Nicht weniger gewichtig ist Aufgabe, Flüchtlinge mit Bleibeperspektive erfolgreich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Integration benötigt Zeit. Integration ist eine Daueraufgabe. Integration geht nicht ohne finanzielle Anstrengungen der Kommunen. Auch diesbezüglich sind die Kommunen auf die Unterstützung von Bund und Land angewiesen.