Schulhausmeister

28.01.2015

Tagesordnungspunkt
Schulhausmeister

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion im Schulausschuss erbittet von der Verwaltung einen schriftlichen Sachstandsbericht zu folgenden Fragen:

  1. Wie viele der von der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellten Dienstwohnungen für Schulhausmeister werden aktuell von Schulhausmeistern bewohnt?
  2. Wie hoch sind die Mietpreise pro Quadratmeter Kaltmiete und wie groß ist die Preisspanne je Quadratmeter?
  3. Sind in den Schulhausmeisterverträgen (teilweise) Dienstwohnungen Bestandteil der Arbeitsverträge und werden sie (teilweise) unentgeltlich überlassen?
  4. Aus welchen Gründen werden ggf. Schulhausmeisterwohnungen nicht als Dienstwohnung bewohnt? Stehen diese Wohnungen dann leer, oder werden sie anderweitig vermietet?
  5. In der Vergangenheit war es Praxis, dass Schulhausmeister nur werden konnten, wer eine abgeschlossene Handwerkerausbildung hatte – um zumindest einen Teil der anfallenden Reparaturarbeiten selbst erledigen zu können. Ist dies gegenwärtig auch in Dortmund Einstellungsvoraussetzung?
  6. Welche handwerklichen Qualifikationen können die aktuellen Dortmunder Schulhausmeister vorweisen? Es wird um Aufstellung nach Ausbildungsberufen gebeten.
  7. Wie viele Bürgerarbeiter bzw. „Ein-Euro-Jobber“ haben im Anschluss an ihren Schuleinsatz in den letzten fünf Jahren eine Stelle an einer Dortmunder Schule übernommen?