Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Anfang August fiel mit dem symbolischen ersten Spatenstich der Startschuss für den
Breitbandausbau in Dortmund. In den nächsten vier Jahren sollen rund 3.200 Adresspunkte
ans Glasfasernetz angeschlossen werden und alle „weißen Flecken“ beseitigt sein. Bis
2025 sollen rund 430 km Glasfaserkabel durch die DOKOM21 verlegt werden. Die Verlegung
der Leitungen wird zwangsläufig auch über fremde Grundstücke führen. Vor diesem
Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie werden die erforderlichen Leitungsrechte gesichert?
- Nach welchen Grundsätzen werden die betroffenen Grundstückseigentümer für die Eintragung
eines Leitungsrechtes entschädigt? Ist ein pauschaler Rahmen vorgesehen oder wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden?
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