Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund

24.09.2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

 

  1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet.
  2.  Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) eingerichtet. Bis spätestens zum ersten Gremiensitzungslauf des Jahres 2022 berichtet die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien, zu welchem Datum, in welcher/n Räumlichkeit/en, mit welchem städtischen Personalaufwand und zu welchen Gesamtbetriebskosten die Betreuung aufgenommen werden kann.

Begründung
Aufgrund stetig steigenden Kinderzahlen in Dortmund und der Tatsache, dass alle Kinder ab der
Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben,
stellt sich die Betreuungssituation in Dortmund noch nicht als optimal dar. Fehlende Kita-Plätze
werden durch den Einsatz von Tagesmüttern/-vätern kompensiert. Für städtische MitarbeiterInnen
lag bisher noch kein Angebot vor, die eigenen Kinder in einem „Betriebskindergarten“ unterzubringen
und somit den Einstieg in das Berufsleben schneller und unkomplizierter zu schaffen.

Um bei der Weiterentwicklung des Personalkörpers stichhaltige Gründe für den Arbeitgeber Stadt
Dortmund zu haben, unterstützen wir die Bemühungen auch für zukünftige wie auch die im Bestand
befindlichen Beschäftigten eigene Betreuungssituationen anzubieten. Allerdings sind die in
der Vorlage skizzierten Zeitziele nicht ambitioniert genug. Um möglichst zeitnah, erste Betreuungen
anbieten zu können, ist daher im zentralen Bereich mit Großpflegestellen in städtischer Trägerschaft
zeitnah zu beginnen. Da FABIDO bereits Großpflegestellen unterhält, kann auf die dortige
Expertise zurückgegriffen und mittelbar mindestens eine erste Lösung realisiert werden. Da
alleine in dieser zentralen Lage sicherlich um die 4000 MitarbeiterInnen tätig sind, ist auch mit der
benötigten Nachfrage nach den Plätzen in der Großpflegestelle zu rechnen; pro Großpflegestelle
sind jeweils maximal neun Kinder versorgt.

Es ist unbenommen richtig, weiterhin die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder der Verwaltungsmitarbeiterinnen
und Verwaltungsmitarbeiter deutlich und stetig zu steigern und den Bedarfen anzupassen. Derzeit beziffert das Personalamtes Betreuungswünsche der Beschäftigten der Verwaltung auf etwa 500 Kinder. Die geforderten Großpflegestellen sind nur als zügig zu realisierender erster Schritt zu verstehen.
Da derzeit erst etwa 60 Plätze bei der Vergabe zu koordinieren sind und die administrativen Aufgaben
im Aufbau sind, wird der erhöhte Mehrbedarf lediglich für die Startzeit dieses neuen Aufgabenspektrums
anerkannt; daher ist diese Personalvergabe zeitlich zu limitieren.