Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
in der März-Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit hatte die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, dass der Ausschuss
die Verwaltung beauftragt einen Vorschlag zu erarbeiten, auf welchem Wege eine Versteigerung von einem Teil der Werke Dortmunder
KünstlerInnen erfolgen könnte. Dabei sollte auch erarbeitet werden, welche Kunstwerke– vielleicht aufgrund ihrer Lagerdauer –
für eine Versteigerung geeignet sind. Die dadurch generierten Einnahmen sollten zum erneuten Kunstankauf eingesetzt werden.
Der Ausschuss hatte in der März-Sitzung beschlossen, dass die Verwaltung gebeten wird, den Antrag der CDU-Fraktion mit den
Fragen aus dem Diskussionsverlauf einer rechtlichen Überprüfung durch das Rechtsamt zu unterziehen und über den Antrag und das
Ergebnis der rechtlichen Überprüfung in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beraten
und abzustimmen.
In der Sitzung des AKSF am 24.08.2021 lag die rechtliche Bewertung dem Ausschuss vor. Daraus geht hervor, dass aus rein rechtlicher Sicht
die Kunstgegenstände durch das Kunstarchiv in einer freiwilligen privatrechtlichen oder öffentlichen Versteigerung veräußert werden können.
Und weiter heißt es: „Als verfügungsbefugte Alleineigentümerin der Kunstgegenstände aus dem städtischen Kunstarchiv ist
die Stadt Dortmund gem. § 903 BGB dazu befugt, diese zu veräußern“.
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags – mit der in der
AKSF-Sitzung am 02.03.2021 beschlossenen Ergänzung:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag bis spätestens zum 2. Quartal 2022 zu erarbeiten, auf welchem Wege eine Versteigerung
von einem Teil der Werke Dortmunder KünstlerInnen erfolgen könnte. Dabei ist auch zu erarbeiten, welche Kunstwerke – vielleicht aufgrund ihrer
Lagerdauer – für eine Versteigerung geeignet sind. Die dadurch generierten Einnahmen sollen zum erneuten Kunstankauf eingesetzt werden.
Darüber hinaus soll die Verwaltung eruieren, ob in Dortmunder Museen (bspw. im Dortmunder U) Kunstausstellungen der Werke von Dortmunder
KünstlerInnen temporär eingerichtet werden können – sofern Räumlichkeiten in den Museen dies hergeben. Mit Blick auf die Digitalisierung werden
ab dem nächsten Kunstankauf die Bilder, die angekauft werden, fotografisch festgehalten und digitalisiert, damit zu einem späteren Zeitpunkt die
Möglichkeit besteht, eine Ausleih-App zu installieren.
Begründung
Das positive juristische Prüfergebnis bietet nun die Grundlage dafür, dass Versteigerungen von Kunstgegenständen, die die Stadt von Dortmunder
KünstlerInnen angekauft hat, durch die Stadt per Auktion veräußert werden dürfen. Da 70% der angekauften Kunstwerke im Lager der Kunst
Aus(leihe) Dortmund ihr Dasein fristen, ist eine Versteigerung dieser Werke nicht nur für den/die KünstlerInnen eine Aufwertung, sondern bringt
auch der Stadt einen finanziellen Mehrwert.
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