Dortmund unterstützt auch nicht-städtische Kindergärten in der Zukunft
CDU-Fraktion: 1,8 Millionen Euro im Jahr für vielfältige Kitalandschaft
Es tut sich viel beim Ausbau der Kita-Plätze in Dortmund. Die Versorgungsquote ist dennoch zu niedrig, was bedeutet, dass es immer noch mehr Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt, als Plätze zur Verfügung stehen. Diese Lücke muss so schnell wie möglich geschlossen werden. Einen wichtigen Beitrag leisten hierbei die sogenannten freien Träger (kirchliche Trägerorganisationen, Caritasverband, Arbeiterwohlfahrt und Deutsches Rotes Kreuz). Diese tragen mit gesetzlich vorgesehenen Überbelegungen in einzelnen Gruppen maßgeblich dazu bei, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz in Dortmund zu gewährleisten. Zusätzlich ist es gelungen, für das Kindergartenjahr 2022/2023 weitere Plätze im Rahmen eines Sofortprogramms einzurichten. So werden zusätzlich 64 U3-Plätze und 331 Ü3-Plätze in den bestehenden Einrichtungen geschaffen.
Hierzu Christian Barrenbrügge, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF): „Die Zusammenarbeit mit den freien Trägern und die Unterstützung ihrer Arbeit sind keine neuen Themen in Dortmund. So hat der Rat seit 2006 jeweils zunächst jährlich beschlossen, den freien Trägern Zuschüsse über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu gewähren, damit die wichtigen Angebote dieser Träger erhalten werden können. Seit 2015 sind die Vereinbarungen im mehrjährigen Rhythmus verlängert worden. Die die letzte Verlängerung ist 2021 ausgelaufen, so dass Handlungsbedarf bestand. Die Vertreter der freien Trägerorganisationen haben ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, auch weiterhin die Angebotsstrukturen zu erhalten, wenn von der Stadt Dortmund auch künftig entsprechende finanzielle Unterstützung geleistet wird. Die geplanten Zuschüsse für die nächsten beiden Kindergartenjahre belaufen sich auf rund 1,8 Millionen Euro jährlich. Der AKJF hat dem Rat nun einstimmig empfohlen die Verwaltung mit dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit den freien Trägern zu beauftragen.“
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