Blick auf den Rat am 17. Februar 2022

21.02.2022

Neues Wohnen auf der ehemaligen Westfalenhütte (Bebauungsplan Stahlwerkstraße)

Der Rat hat in seiner Sitzung am 17. Februar den Weg für ein neues Wohnquartier im Stadtbezirk Innenstadt-Nord frei gemacht. Bis zu 800 Wohneinheiten sollen auf der derzeit noch brachliegenden Fläche der ehemaligen Westfalenhütte entstehen. Die Bebauung soll unterschiedliche Wohnformen berücksichtigten. So sollen in dem neuen Viertel sowohl Mietwohnungen, wie auch Wohneigentum entstehen. Auch soll mit einem Anteil von 25 Prozent öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden. Der Ratsbeschluss sieht zusätzlich vor, dass mindestens 20 Prozent der Flächen von Dortmunder Wohnungsunternehmen bewirtschaftet werden sollen. Somit entsteht eine enge Verzahnung zwischen den unterschiedlichen Akteuren dieses Projektes. Die Stadt Dortmund erhält ein ganzheitliches neues Stadtquartier, das durch eine Erweiterung des „Nahversorgungszentrums Borsigplatz“ und den Bau einer neuen Kindertagesstätte zusätzlich an Attraktivität gewinnt. Als CDU-Fraktion sind wir der entsprechenden Verwaltungsvorlage aus Überzeugung gefolgt, da wir davon ausgehen, dass das neue Quartier eine Strahlkraft für den gesamten Stadtbezirk entwickeln kann.

Verwaltungsvorlage: https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/46465154637DE9D1C12587C800421496/$FILE/VorlageDS%2323153-21.doc.pdf

Bebauungsplan:
https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/ABCC1BC37B63A204C12587C800421498/$FILE/Anlagen_23153-21.pdf

 

Dortmund bekommt ein neues Gewerbegebiet
(Bebauungsplan Kraftwerk Knepper)

Auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerkes „Gustav Knepper“ soll zukünftig wieder Leben einkehren. Das Kraftwerk ist 2014 abgeschaltet und bis 2020 vollständig zurückgebaut worden. Der Rat machte nun mit dem Beschluss der Bauleitplanung den Weg für eine sinnvolle Nachfolgenutzung frei. Das Areal umfasst eine Größe von insgesamt rd. 60 ha. Davon liegen ca. 6 ha auf Castrop-Rauxeler und ca. 54 ha auf Dortmunder Stadtgebiet. Das Ziel der Planungen ist die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes. Die CDU-Fraktion begrüßt die Planungen ausdrücklich, da dem Wirtschaftsstandort Dortmund so neuer Raum zur Entwicklung gegeben wird. Die Ratspolitiker haben hierbei die Sorgen der Bezirksvertretung Mengede mit im Blick. Hier besteht die Befürchtung, dass die Verkehrsanbindung des Gewerbegebietes zu zusätzlichen Staus im Umfeld führen könnte. Die Verwaltung wird auf Initiative der CDU-Ratsmitglieder gegenüber der Bezirksvertretung noch einmal Stellung nehmen.

Verwaltungsvorlage:
https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/70650BDB5E523F06C12587C80042148D/$FILE/VorlageDS%2322951-21.doc.pdf

Bebauungsplan:
https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/57B0F055060976B1C12587C80042148E/$FILE/Anlagen_22951-21.pdf

Zusage von Stadtrat Wilde im AKUSW, in Mengede noch einmal Stellung zu nehmen und die Bedenken auszuräumen (siehe Seite 13):
https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/C9CAA5A52BD16EDCC12587DB002E8446/$FILE/Empfehlungen_22951-21.pdf

 

Der Dortmunder Klimabeirat kann seine Arbeit aufnehmen

Der Klimaschutz und die zukünftigen Lebensverhältnisse in Dortmund sind auch der CDU-Fraktion ein besonders wichtiges Anliegen. Bereits im letzten Jahr hat die Dortmunder Kommunalpolitik die „Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgeanpassung“ beschlossen. Als CDU-Fraktion ist uns in diesem Zusammenhang die ganzheitliche Betrachtung der Thematik vor den unterschiedlichen sozialen, ökonomischen und ökologischen Fragestellungen wichtig. Deshalb haben wir uns erfolgreich für die Einsetzung eines Klimabeirates eingesetzt, der den Prozess wissenschaftlich begleiten soll und unterschiedliche Akteure der Stadtgesellschaft mit einbezieht. Neben Vertretern der Ratsfraktionen werden hier nun auch Vertreter aus Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB sowie Mitgliedern des Klimabündnisses und der Verbraucherzentrale am Prozess mitwirken. Der Rat hat die Berufung der Mitglieder nun beschlossen, womit einer Konstituierung nichts mehr im Weg steht. Für die CDU-Fraktion werden unser umweltpolitischer Sprecher Uwe Waßmann als ordentliches Mitglied und Umweltpolitiker Lars Vogeler als stellvertretendes Mitglied an der Arbeit des Ausschusses mitwirken.

Verwaltungsvorlage Klimabeirat (samt Mitgliederliste):
https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/322DC393EAA6285CC12587D50041CE20/$FILE/VorlageDS%2323379-22.doc.pdf

Mantelvorlage Klimaschutz/Klimafolgeanpassung:
https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/17C7C26291FC8886C1258775004B4773/$FILE/VorlageVG%2322397-21.doc.pdf

 

Kommunales Wohnkonzept beschlossen
– CDU-Fraktion hat sich enthalten

Nach einem umfangreichen Beratungs- und Diskussionsverfahren hat der Dortmunder Rat das „Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021“ beschlossen. Die CDU-Fraktion konnte der Beschlussvorlage nicht zustimmen und hat sich in der Abstimmung der Stimme enthalten. Diese Entscheidung ist den Fraktionsmitgliedern nicht leicht gefallen, da das Konzept nach wie vor viele sehr gute und wichtige Impulse für die zukünftige Dortmunder Wohnungslandschaft gibt. In ganz zentralen Punkten widersprechen die Ansätze des Konzeptes jedoch den Vorstellungen der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund. So sollen Vorhabenträger beispielsweise auf eine starre Quote von 30 Prozent (statt bisher 25 Prozent) der Bruttogeschossflächen bei allen Bebauungsplänen bzw. Wohnungsbauvorhaben für den Sozialwohnungsbau zwingend festgelegt werden. Diese starre Festlegung beeinträchtigt jedoch die Kalkulation vieler Unternehmen in der Wohnungswirtschaft nachteilig. Gemeint sind hier insbesondere auch die örtlichen Genossenschaften und mittleren Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Derartige starre Regelungen sind mehr Hürde statt Hilfe. Außerdem soll die städtische Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) vorrangig bei der Vergabe von städtischen Baugrundstücken bevorzugt werden, was ebenfalls zum Nachteil von Unternehmen führt, die privatwirtschaftlich im Wohnungsbau engagiert sind. Auch diese einseitige Bevorzugung wird den Wohnungsbau nicht ankurbeln, sondern verzerrt lediglich den Markt. Bereits in den Beratungen im zuständigen Fachausschuss haben wir auch versucht, das wichtige Thema der Eigentumsquote mit in das Wohnkonzept aufzunehmen. Diese liegt in Dortmund gerade einmal bei 23 Prozent. Das ist im Vergleich mit anderen Städten in Deutschland eine der schlechtesten Quoten. Diese Quote muss in den Augen der CDU-Fraktion deutlich steigen, da Wohneigentumsbildung für uns ein wichtiges Element der Altersvorsorge und damit eine soziale Frage ist. Dieses Anliegen fand im Ausschuss jedoch keine Mehrheit, da die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste und Linke+ gegen eine höhere Eigentumsquote gestimmt haben.

Verwaltungsvorlage:
https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/52F2716CE6C38014C125874B002CFD24/$FILE/VorlageVG%2321690-21.doc.pdf

Antrag der CDU-Fraktion:
https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/E260BF8F803B5977C12587D60038BE6C/$FILE/ZECDUF%2321690-21-E5.doc.pdf

Rede von Dr. Suck zu diesem Tagesordnungspunkt in der Ratssitzung

(ab Minute 40:10):
https://www.youtube.com/watch?v=nkfwlWZStBE

 

Das neue ICE-Werk darf den OWIIIa-Vollanschluss nicht ausbremsen!

Bei uns in Dortmund soll voraussichtlich bis 2027 ein neues ICE-Werk entstehen. Es bietet Arbeitsplätze für bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bringt eine Investition von mehr als 400 Millionen Euro in die Region. Das Konzept der Deutschen Bahn AG stand auch auf der Tagesordnung der Ratssitzung. In diesem Zusammenhang hat der Rat auch beschlossen, dass die Stadt Dortmund die Deutsche Bahn AG bei der weiteren Umsetzung unterstützen soll. Die CDU-Fraktion hat in diesem Zusammenhang einen Ergänzungsantrag gestellt, der zum Ausdruck bringt, dass die Unterstützung für das Projekt daran gebunden ist, dass die Deutsche Bahn AG der Stadt die für den dringend benötigten Vollanschluss der OWIIIa zur Verfügung stellt. Aus ersten Gesprächen zwischen Stadtverwaltung und Deutscher Bahn AG zeichnet sich bereits ab, dass eine entsprechende Einigung wahrscheinlich ist.

Verwaltungsvorlage:
https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/90BF045DB6C0BF11C12587C8004214A6/$FILE/VorlageVG%2323247-21.doc.pdf

Antrag der CDU-Fraktion:
https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/33553C21AEF1280AC12587DC0048660F/$FILE/ZECDUF%2323247-21-E1.doc.pdf

 

Für ein gutes Klima in unserer Stadt: Waldkonzept beschlossen

In einem breit angelegten Beteiligungsprozess wird für den Dortmunder Stadtwald ein ganzheitliches, ökologisches Waldkonzept erarbeitet. So hat es der Rat nun beschlossen. Die Idee geht zurück auf einen gemeinsamen Workshop unserer Fraktion mit der Fraktion B´90/Die Grünen zur Zukunft des Dortmunder Stadtwaldes. Ziel ist es die Vitalität, Stabilität und Klimaresilienz unseres Waldes nachhaltig zu stärken.

Wenn wir den Dortmunder Stadtwald in seinen vielfältigen Funktionen erhalten möchten, müssen unseren Wald angesichts der spürbaren klimatischen Veränderungen ein Stück weit neu denken und behutsam umbauen. Die Grundlage dafür soll ein umfassendes Waldkonzept schaffen, das von allen am Thema Beteiligten – Verbände, Politik, Verwaltung – gemeinsam entwickelt und vor allem anschließend auch von allen in der Umsetzung mitgetragen wird. Wir legen Wert darauf, auf verfügbares Expertenwissen zurückzugreifen, und möchten deshalb zum Beispiel den Landesbetrieb Wald und Holz eingebunden wissen.

Wir sehen die Hauptaufgaben des Waldkonzepts darin,

  1.  auch für kommende Generationen einen vitalen, stabilen und resilienten Stadtwald zu erhalten und auszubauen.
  2. den Wald in seiner unersetzlichen Rolle für unser Stadtklima, u. a. als Luftfilter, als Wasser – und CO2-Speicher zu stärken.

Wir erwarten, dass dem Konzept der Brückenschlag zwischen den verschiedenen Funktionen des Waldes gelingt. Da wir uns im großstädtischen Raum bewegen, gilt das insbesondere auch für die Funktion des Waldes als Naherholungsgebiet und Ort der Freizeitbetätigung. Die unterschiedlichen Waldfunktionen - Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion – müssen im Waldkonzept miteinander in Einklang gebracht werden. Einen ersten Entwurf des Waldkonzepts erwarten wir im vierten Quartal 2022.

 

Defibrillatoren für alle städtischen Einrichtungen

Defibrillatoren können Leben retten! Aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion geht hervor, dass nur 49 von insgesamt 512 städtischen Standorten/Gebäuden/Sportstätten mit Defibrillatoren ausgestattet sind. Dies ist absolut unzureichend. Deshalb haben wir in der aktuellen Ratssitzung gefordert, dass sukzessive alle städtischen Verwaltungs- und Betriebsgebäude, Schulen, TEK’s und Einrichtungen, die durch die Sport- und Freizeitbetriebe bewirtschaftet werden, mit Defibrillatoren ausgestattet werden. Defibrillatoren können die Überlebenschancen eines Menschen bei Herzstillstand und Herzrhythmusstörungen erheblich steigern. Eine schnelle Ersthilfe ist im Fall des Falles entscheidend. Mit jeder Minute die verstreicht, sinken die Aussichten auf eine erfolgreiche Reanimation. Wir freuen uns, dass unser Eintreten für eine deutliche bessere Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Defibrillatoren im Rat eine breite Zustimmung gefunden hat. Per Ratsbeschluss werden städtische Gebäude nun nach und nach mit den kleinen Lebensrettern ausgestattet. Damit man im Notfall sofort weiß, wo ein Defibrillator zu finden ist, sollen die Standorte über eine verständliche Beschilderung ausgewiesen werden.

 

Nachgefragt: Neuer Standort für Drogenkonsumraum gesucht?

In einem am 14. Februar 2022 veröffentlichten Interview des Oberbürgermeisters gegenüber dem Radiosender 91.2 zur Dortmunder Innenstadt, führt der Oberbürgermeister aus, dass in der Verwaltung die Überprüfung laufe, ob der aktuelle Standort des Drogenkonsumraums für die Zukunft der richtige Standort sei. Wir haben dieses Interview und ganz aktuell an unsere Fraktion herangetragene Beschwerden und Sorgen aus den Reihen der Cityhändler am oberen Westenhellweg zum Anlass genommen, die Verwaltung um einen Bericht zum gegenwärtigen Sachstand ihrer Überlegungen zur Standortfrage des Drogenkonsumraums zu bitten.  

Wir vertreten den Standpunkt, dass der aktuelle Standort des Drogenkonsumraums angesichts der zu beobachtenden negativen Auswüchse, wie z. B. offener Drogenhandel, Drogenkonsum im Umfeld des oberen Westenhellwegs und der dadurch negativen Ausstrahlung auf das Cityumfeld, sicherlich betrachtet werden muss. Wir sehen den jetzigen Standort am Hohen Wall auch als suboptimal an, vor allem durch die Nähe zur Wohnbebauung.  Dennoch stellen wir die Einrichtung „Drogenkonsumraum“ als solche nicht in Frage: Der Drogenkonsumraum ist ein unverzichtbarer Teil des Systems der Dortmunder Drogenhilfe. Es ist nicht leicht, „den“ optimalen Standort in Dortmund zu finden, der einerseits zentral liegt und die Zielgruppe erreicht, aber auch keine Sogwirkung auslöst und nicht ins räumliche Umfeld ausstrahlt.

Vor der Standortfrage sollte im Augenblick vielleicht erst einmal geklärt werden, was bezüglich des jetzigen Standorts noch optimiert werden kann, um cityabträgliche Folgen zu mindern. Wir hatten uns bereits im Sozial- und im Beschwerdeausschuss für Maßnahmen, wie mehr Ordnungspartner und Sozialarbeiter vor Ort, stark gemacht.

Wir hätten uns gewünscht, dass der Oberbürgermeister in der Ratssitzung seine Ansätze zur Lösung der unerwünschten Begleiterscheinungen des aktuellen Standortes vorgestellt hätte. Stattdessen hat der Oberbürgermeister nur angekündigt, dass man sich in der nächsten Zeit intensiv über Lösungen werde unterhalten müssen.

Einen Drogenkonsumraum braucht Dortmund auf jeden Fall, für einen kontrollierten und „sauberen“ Drogenkonsum und, dass weniger auf Spielplätzen oder sonstigen öffentlichen Plätzen Drogen eingenommen werden. Deshalb ist für uns eine Schließung des Drogenkonsumraums, ohne zeitgleicher Öffnung an einem neuen Standort, überhaupt keine Option.

 

Nachgehakt: Einsamkeit und Isolation

In der Ratssitzung am 25. März 2021, also vor gut einem Jahr, hat der Rat der Stadt Dortmund auf unsere Initiative die Verwaltung damit beauftragt, einen Runden Tisch zu den Themen ‚Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund‘ einzuberufen. Unser Eindruck: Bislang hat sich nichts getan!

Dabei hat gerade erst der Sozialverbandes Deutschland (SoVD) einen nationalen Einsamkeitsgipfel gefordert. Nicht ohne Grund: Die anhaltende Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Gerade die sozialen Kontakte kommen vielfach zu kurz. Die Folge: Einsamkeit. So stellt eine Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fest, dass sich gerade in der Altersgruppe der über 80-Jährigen der Anteil derjenigen, die sich einsam fühlen, verdoppelt hat. Lag dieser in den letzten Jahren bei 6 Prozent, so sind es in diesem Jahr über 12 Prozent.

Wir haben schon im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019, also noch nicht unter dem Eindruck der isolierenden Auswirkungen der Pandemie, mit unserer Forderung nach einem Beauftragten für die Belange einsamer Menschen darauf hingewiesen, dass gerade im großstädtischen Kontext die Gefahr sozialer Isolation besonders hoch ist und sich dieses Problem angesichts des demografischen und gesellschaftlichen Wandels in den kommenden Jahrzehnten weiter zuspitzen wird.  Bereits heute sind die Hälfte aller Dortmunder Haushalte Single- bzw. Einpersonenhaushalte.

Umso trauriger finden wir es, dass es bislang ganz offenbar noch zu keiner Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Einführung eines Runden Tisch zu den Themen ‚Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund‘ durch die Verwaltung gekommen ist. Fast ein Jahr ist seit dem Ratsbeschluss vergangen! Wir wollen dem auf den Grund gehen und haben die Verwaltung in der Ratssitzung um einen Sachstandsbericht gebeten. Dass es ad hoc keine klare Aussage seitens der Stadtspitze dazu gegeben hat, finden wir bezeichnend dafür, welchen Stellenwert das Thema Einsamkeit bei der Stadtspitze hat.

Das Thema darf in unseren Augen nicht weiter aufgeschoben werden, sondern bedarf einer schnellen Umsetzung!

 

Corona:
OB an seine Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten erinnert

„Es ist Ihr Job, die Bürger zu bedienen! Dies muss ohne Einschränkung möglich sein.“ So äußerte sich der Oberbürgermeister laut Berichterstattung der Ruhr Nachrichten vom 10.2.2022 gegenüber Mitarbeitern des Ordnungsamtes und der Bürgerdienste zur Nichteinführung der 3G-Pflicht für Besucher der Stadtverwaltung. In der Dezembersitzung des Rates hatten wir die Verwaltung beauftragt, dem guten Beispiel anderer Städte folgend, die Einführung der 3G-Regelung für den Kundenverkehr in der Stadtverwaltung zu prüfen. Zur jetzigen Ratssitzung lag uns die Stellungnahme des Oberbürgermeisters vor, die – wie schon durch die Medien ging – zu einem ablehnenden Ergebnis kommt. Angesichts der einsetzenden Corona-Lockerungen ist es überholt, an unserer Forderung festzuhalten, für die Besucher der Stadtverwaltung zum Schutz der an vorderster Stelle arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine 3G-Regel einzuführen. Unsere Kritik an der Haltung des Oberbürgermeisters in dieser Frage bleibt aber bestehen. Unserer Meinung nach hätte der Oberbürgermeister diesbzüglich seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten der Stadtverwaltung nachkommen müssen.

Warum ließ sich in Düsseldorf, Bochum und Essen und vielen anderen Städten und Kreisen umsetzen, was in Dortmund angeblich aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nicht ging? Unser Eindruck: Weil der Verwaltungsspitze schlicht und einfach der Wille fehlte!

Das ist aber nicht unser Verständnis einem guten und fürsorgenden Arbeitgeber. Letztlich geht es doch auch darum, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen! Dafür hätte der Oberbürgermeister mit der Einführung der 3G-Regel für Kunden der Stadtverwaltung sorgen können. 3G schließt niemanden von städtischen Dienstleistungen aus, baut vor allem angesichts der bestehenden Testmöglichkeiten keine unüberwindbar hohen Hürden auf. Effiziente und ökonomische Zugangskontrollen sind unseres Erachtens eine Frage guter Organisation. Für die Verweigerungshaltung des Oberbürgermeisters haben wir kein Verständnis.

 

Erfolg: Machbarkeitsstudie prüft Neubau des Nordbades am Standort Stockheide

Einen schönen Erfolg kann unsere Sportausschussfraktion für sich verbuchen. Diese ist stets dafür eingetreten, bei der Frage des Erhalts und der Sanierung des Freibads Stockheide die Zukunft des ebenfalls stark sanierungsbedürftigen Nordbades mitzudenken. Nun hat der Rat der Stadt Dortmund auf der Grundlage einer gemeinsamen Initiative unserer Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide beschlossen, die zwei Optionen gegenüberstellt und sich auf diese konzentriert: 

  1. Sanierung des Nordbades und des Freibades Stockheide
  2. Neubau des Nordbades (Hallenbad) neben dem sanierten Freibad Stockheide

Diese nun beschlossene zweite Option war in der Verwaltungsvorlage „Masterplan Sport – Bäderkonzept“  nicht vorgesehen. Bereits in den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 haben wir uns dafür ausgesprochen, den Neubau eines Bades am Standort Stockheide zu prüfen.

 

Förderaufruf gefolgt? – Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“

Medienberichten zufolge profitieren 34 Kommunen in Nordrhein-Westfalen vom Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Mit dem Programm möchte der Bund Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien, mit denen die Weichen für eine nachhaltige Innenstadt-, Zentren und Ortskernentwicklung gestellt werden, fördern. Die zentralen Stadtbereiche sollen mit Hilfe der Förderung als lebendige und attraktive Orte für Handel, Gewerbe, Bildung, Kultur, Wohnen und Freizeit weiterentwickelt werden. Einer Auswahlliste der zur Förderung vorgesehenen Kommunen vom 29.11.2021 zufolge erhielten zum Beispiel die Städte

  • Bochum rd. 2,3 Mio. Euro
    (u. a. für eine digitale Vermarktungs- und Kommunikationsplattform),
  • Bottrop rd. 1,1 Mio. Euro
    (u. a. für eine Aktivierungsstrategie, eine kreative niedrigschwellige Öffentlichkeitsarbeit und ein Marketingkonzept),
  • Düsseldorf rd. 1,7 Mio. Euro
    (u. a. für einen Masterplan für kreative Räume) und
  • Oberhausen rd. 2,9 Mio. Euro
    (u. a. für innovative Konzepte und Handlungsstrategien sowie Machbarkeitsstudien sowie ein Kreativquartiersmanagement mit Reallaboren).

Wir wollen bis zur nächsten Sitzung des Rates am 31. März 2022 von der Verwaltung wissen, mit welchen Projektvorschlägen die Stadt Dortmund an dem am 22. Juli 2021 veröffentlichten Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ teilgenommen hat.

 

Haushaltsantrag erfolgreich umgesetzt: Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund

„Attraktiver Arbeitgeber Stadt Dortmund: Fahrradleasing für Beschäftigte

Zum 1. März 2021 ist der „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)“ in Kraft getreten.  Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten den Mitarbeitenden der Verwaltung ein Angebot zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings (Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs) zu unterbreiten.“

— Dies ist auszugsweise der Wortlaut eines unserer Ende vergangenen Jahres beschlossenen Haushaltsanträge für das Haushaltsjahr 2022. Wir freuen uns, dass unser Anliegen binnen kürzester Frist konkrete Formen angenommen hat und Tarifbeschäftigte der Stadt auf Basis des nun vom Rat gefassten Beschlusses „Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing“ im Wege der Entgeltumwandlung in den Genuss eines Wunschfahrrades mit einem maximalen Wert von 7.000 Euro kommen können.

 

Mehr Sicherheit für die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Angriffe auf städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch in Dortmund keine Seltenheit. Um hier eine höhere Sicherheit für die Mitarbeitenden der Stadt zu erlangen, haben wir im Bürgerdiensteausschuss angeregt, bei der Stadt Dortmund nach dem Beispiel der Stadt Köln ein „Zentrales Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von Mitarbeitern“ (ZeMAG) einzuführen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung vor potentiell gefährlichen Kunden warnen soll. In dem Meldesystem werden Übergriffe eingetragen, die in den Bereich Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung sowie Handgreiflichkeiten und körperliche Gewalt fallen. Bevor Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einer Tätigkeit im Außendienst nachgehen, ihren Dienst antreten, kann im Meldesystem ZeMAG nachgeschaut werden, ob Personen, die man aufsuchen möchte, dort bereits vermerkt sind. Dieses System ist bereits seit 2020 in Köln in Betrieb und hat dort bereits Mitarbeitende vor Übergriffen durch potentielle Aggressoren geschützt.