Digitale Medien: Qualifizierung

29.03.2022

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Digitalisierung unserer Gesellschaft macht auch vor den Schulen nicht halt. Die Covid19-Pandemie hat diesen Trend besonders im Bildungssektor weiter beschleunigt. In den Augen der CDU-Fraktion ist dies eine grundsätzlich zu begrüßende Entwicklung, da die Schülerinnen und Schüler im künftigen Berufsleben auch verstärkt mit digitalisierten Prozessen konfrontiert werden. Gleichzeitig ist es aber von elementarer Bedeutung, dass die Lehrerinnen und Lehrer die in Dortmund vorhandenen Geräte auch entsprechend bedienen und somit zielgerichtet nutzen können. Vor dem Hintergrund der großen Vielfalt an digitalen Unterrichtsgeräten kann nicht erwartet werden, dass die Lehrkräfte sich die notwendigen, teils sehr gerätespezifischen Skills im Selbststudium beibringen. Während für Fortbildungen in Hinblick auf Didaktik und Pädagogik das Land zuständig ist, liegt die Zuständigkeit für die Weiterbildung an den vor Ort angeschafften digitalen Endgeräten beimSchulträger, also in den meisten Fällen bei der Stadt Dortmund.

Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie sehen die Angebote der Stadt Dortmund als Schulträger für Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer in Bezug auf die Bedienung der vermehrt angeschafften technischen Ausstattung an den Schulen (Whiteboards etc.) aus?
  2. In welchem Umfang finden diese Angebote statt?
    Welchen zeitlichen Umfang hat eine Schulung?
    Wie viele Personen können in welchem Zeitraum geschult werden?
  3. Wie groß ist die Akzeptanz der Angebote bei den Lehrerinnen und Lehrern (Teilnahmequote)?