Bewirtschaftung Rahmenverträge LAN/WLAN im Dortmunder Systemhaus

22.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in obiger Vorlage ist unter den Prüfungsergebnissen zu lesen, dass im Bereich „Beauftragungen“ bei mehr als der Hälfte der durch das Rechnungsprüfungsamt betrachteten Vorgänge keine schriftliche Beauftragung der jeweils aus den Rahmenverträgen zu verbringenden Bauleistungen vor. Weiter heißt es, „Wie der Auftragnehmer über die vor Ort zu erbringenden Leistungen informiert wurde und ob diese auch den Anforderungen entsprechend umgesetzt wurden, war in diesen Fällen nicht ersichtlich“.

Unter dem Punkt „Leistungserbringung“ ist aufgeführt, dass die Abrechnung der Leistungen anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nur eingeschränkt nachvollzogen werden konnten. Relevante und auch vertraglich vereinbarte Aufmaße fehlten teilweise gänzlich bzw. waren unvollständig vorhanden. Auch sei regelmäßig nicht erkennbar, ob bzw. inwieweit die Leistungen vom FB 10 vor Ort abgenommen worden sind. Auch wird im weiteren Verlauf wird von Unregelmäßigkeiten berichtet. Beispielsweise, dass in einzelnen Fällen Leistungen im Stundenlohn abgerechnet wurden, obwohl hier vertraglich Einheitspreise zu günstigeren Konditionen vereinbart worden waren.

Im Fazit kommt das Rechnungsprüfungsamt dann zu dem Schluss, dass zusammenfassend festzustellen sei, dass die vorgelegten Unterlagen keinen vollständigen und nachvollziehbaren Überblick über die Abwicklung der Aufträge bieten.

Die CDU-Fraktion zeigt sich bezugnehmend auf den Prüfbericht und den darin aufgeführten Ergebnissen umso mehr erstaunt, dass der Fachbereichsleiter bei Dosys, Herr Zilian, ausführt, dass er auf eine Stellungnahme verzichte.

Die CDU-Fraktion bittet daher die Verwaltung bzw. das Rechnungsprüfungsamt darzustellen, wie man im weiteren Verlauf mit einem solchen Prüfergebnis umgeht, welches offensichtlich aufzeigt,

- dass mehrere Fehlerquellen bzw. ein nicht korrekter bzw. ausgelassener Umgang mit Anweisungen vorliegt,
- dass Dokumentationen fehlen bzw. sich an Vereinbarungen nicht gehalten wurde,
- dass das Rechnungsprüfungsamt zu dem Fazit kommt, dass die vorlegten Unterlagen keinen vollständigen und nachvollziehbaren Überblick über die Abwicklung der Aufträge bietet und,
- dass der zuständige Fachbereichsleiter sich zu den vorliegenden Ergebnissen nicht äußert.

Für die CDU-Fraktion stellen sich die Fragen,

- ob der Vorgang an dieser Stelle angeschlossen ist und man hier auf keine weiteren Unterlagen/Belege besteht,
- ob eine erneute zeitnahe Prüfung stattfindet, in der dann aber eventuell aber wieder Unterlagen nicht bereitgestellt werden,
- ob der zuständige Fachbereichsleiter sich so einfach aus der „Affäre“ ziehen kann, in dem er eine Stellungnahme als nicht notwendig erachtet und dementsprechend auch keine abgibt.

Die CDU-Fraktion bittet in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.08.2022 zu obigen Sachverhalten um eine mündliche Stellungnahme, die entsprechend im Protokoll festgehalten wird.