Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die bisher übliche Praxis, Bauvorhaben innerhalb des Wallrings (beispielsweise Boulevard Kampstraße) wegen anstehender Großveranstaltungen zurückzustellen oder zu unterbrechen, wird beendet und die Baumaßnahmen werden ab sofort wie ursprünglich geplant und ohne Unterbrechung umgesetzt.
Die Maßnahmen sind daher im Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes so zu priorisieren, dass keine Rücksicht mehr auf solche Veranstaltungen genommen wird.
Darüber hinaus wird die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten, warum die Projekte 21 und 22 (Märkische Straße) vorerst nicht umgesetzt werden können und welche Hintergründe bei den Förderrichtlinien dazu führen, dass die Maßnahmen voraussichtlich erst 2029 erneut aufgegriffen werden können. Hierbei sind u. a. folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist es richtig, dass das Projekt 22 „Märkische Straße 2.BA - B1 bis Semerteichstraße (beide Fahrtrichtungen)“ das Votum zur Aufnahme in dasFörderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2023“ erhalten hat und die Gesamtkosten von 2.488.800 Euro zuwendungsfähig sind und somit das Vorhaben für 2023 mit einer Förderquote von 75 % bzw. 1.866.600 Euro im Förderprogramm 2023 enthalten ist?
2. Ist es richtig, dass das Projekt „Fahrbahnerneuerung Märkische Straße von Neutor bis B1“ durch die Verwaltung gestoppt worden ist und damit ein Widerrufsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg für die Fördermittel aus dem Förderzeitraum 2021 erfolgt ist, was zu einem Verlust von Fördermitteln in Höhe von rund 2 Mio. Euro geführt hat?
3. Ist die aus diesen beiden Annahmen folgende Schlussfolgerung, dass die Stadt Dortmund nun auch noch die Fördermittel für den 2. Bauabschnitt (rund 1,8 Mio. Euro) verlieren wird, zutreffend?
4. Sollten die oben genannten Fragen alle positiv beantwortet werden:
- Warum verzichtet die Stadt Dortmund auf Fördermittel in Höhe von rund 3,8 Mio. Euro und nimmt gleichzeitig einen Verzug der Baumaßnahmen um mindestens sechs Jahre in Kauf?
- Warum ist die Politik über das Verwaltungshandeln nicht informiert worden?
- Wer ist für die Entscheidung der Verwaltung verantwortlich, bzw. wer hat diese Entscheidung getroffen?
Begründung:
In Dortmund stehen in den kommenden Jahren mehrere Großveranstaltungen an (u. a. die Fußball-Europameisterschaft 2024, die Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025 und mehrere große Messen/Kongresse). Die Planungen sehen bisher eine Zurückstellung oder Unterbrechung der Tiefbaumaßnahmen in der Dortmunder City während dieser Großveranstaltungen vor.
Mit Blick auf die Fußball-Europameisterschaft werden in Dortmund sechs Spiele mit jeweils ca. 60 Tsd. Zuschauern ausgetragen. Die Zurückstellung oder Unterbrechung der Baumaßnahmen in der City für diese sechs Spiele führt zu erheblichen Verzögerungen bei der dringend nötigen Fertigstellung der Baumaßnahmen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei Heimspielen von Borussia Dortmund teilweise noch mehr Zuschauer im Stadion und in Dortmund sind und ein Baustellenbetrieb in der City hier auch ohne Probleme möglich ist, erscheint die aufwendige Zurückstellung oder Unterbrechung für Großveranstaltungen nicht verhältnismäßig. Ziel muss es sein, dass die Tiefbaumaßnahmen in der Dortmunder City (beispielsweise Boulevard Kampstraße) so schnell wie möglich und ohne zwingend notwendige Unterbrechungen vorangetrieben werden. Hierbei gilt es auch zu berücksichtigen, dass durch die Verzögerungen unter Umständen der Verlust von bewilligten Fördermitteln droht. Das von Seiten der Verwaltung verfolgte Ziel einer „baustellenfreien City" zu Zeiten von Veranstaltungen läuft daher grundsätzlich ins Leere und soll aus den genannten Gründen nun aufgegeben werden.
Die Entflechtungsmittel des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sind zum 31. Dezember 2019 ausgelaufen. Seit 2020 wird die Förderkulisse für den kommunalen Straßenbau aus Landesmitteln finanziert. Somit ist Kontinuität in der kommunalen Straßenbauförderung glücklicherweise gegeben. Vor diesem Hintergrund fanden im Herbst 2022 - im Anschluss an die intensiven Beratungen der Kommunen Programmgespräche der Bezirksregierungen mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) statt. Dabei erfolgte eine Vorabstimmung der Fördervorhaben für das Jahresförderprogramm 2023, wobei auch der Stand der Baureife hinterfragt wurde.
Die Märkische Straße als eine der zentralen Zubringerstraßen zur Dortmunder City ist aufgrund ihrer Bedeutung für den Dortmunder Straßenverkehr mit Priorität instand zu setzen. Dies sahen auch die Vertreter der Bezirksregierung und des MUNV NRW so, sodass eine Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm erfolgt ist.
Aus dem Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes geht nun jedoch hervor, dass es zu einer Zurückstellung der Maßnahme gekommen ist und es erst zum Ende des Jahrzehnts zu einer
Umsetzung der Projekte kommen wird. Stattdessen soll nun lediglich eine „punktuelle Erneuerung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit “ erfolgen. Die Hintergründe dieser Entscheidung sind für die Dortmunder Kommunalpolitik nicht ersichtlich
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