Virtuelles Bürgerbüro

06.04.2023

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des APOD am 27. April 2023:

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bei der Stadtverwaltung Dortmund hat die Digitalisierung von Antragsverfahren Fahrt aufgenommen und in vielen Bereichen den Zugang zu Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verbessert. Dies erspart Wege und Wartezeiten. Das Leben ist allerdings so vielschichtig, dass sich nicht alle Lebenssachverhalte ohne Weiteres in digitalen Antragsverfahren erfassen lassen, sodass es auch bei noch weiter fortschreitender Digitalisierung weiterhin einen Bedarf für „Behördengänge“, z. B. zur Klärung von Verständnisfragen, geben wird. Mit dem Ziel „Behördengänge“ für alle Beteiligten möglichst ökonomisch zu gestalten, machen sich immer mehr Städte und Gemeinden auf den Weg, „Virtuelle Bürgerbüros“ als ergänzendes Serviceangebot für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu etablieren und damit zugleich die Verwaltungseffizienz zu steigern. Ausgewählte Behördengänge können mittels Videokonferenz virtuell von zu Hause aus erledigt werden. Zugang zum virtuellen Bürgerbüro erhält man über eine benutzerfreundliche Online-Plattform durch ein „Anklopfen“ an die Tür des „freien“ virtuellen Bürgerbüros während festgelegter Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung. Wie bei einem „echten“ Behördengang lassen sich dann Verwaltungsvorgänge erledigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Einführung eines „Virtuellen Bürgerbüros“ bei der Stadtverwaltung Dortmund zu erarbeiten und dieses dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zu seiner Sitzung am 31. August 2023 vorzulegen. Ziel des beauftragten Konzepts ist es, die Grundlage für den Start eines Pilotprojekts mit ausgewählten Verwaltungsbereichen zu starten.