Härtefallausgleich Elternbeiträge

18.04.2023

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Elternbeiträge für betreute Kinder sind immer wieder Gegenstand der politischen Diskussion in Dortmund. Ein Thema hierbei ist die Einordnung in die Beitragstabelle der Satzung. Anpassungen bei der Einordnung in die Stufen der Beitragstabelle der Satzung, die sich beispielsweise durch die Corona-Sonderzahlungen im Jahr 2022 ergeben haben, lassen sich bislang nicht vermeiden und entstehen auch bei denjenigen, die jeweils knapp unter einer Stufengrenze liegen. Einen Härteausgleich wie ihn bspw. das Erbschaftsteuergesetz in § 19 Abs. 3 kennt, sieht die Satzung über die Elternbeiträge bislang nicht vor.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) bittet die Verwaltung daher um Beantwortung der Frage, inwieweit die Möglichkeit eines Härtefallausgleichs in der Satzung der Elternbeiträge möglich ist. Vor diesem Hintergrund sollen u. a. auch folgende Fragen beantwortet werden:

1. Ist ein solcher  Härtefallausgleich in der Satzung praktikabel?
2. Welcher Verwaltungsaufwand wäre damit verbunden?
3. Wie wären die finanziellen Auswirkungen zu beziffern?