Veranstaltungen im Westpark

15.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in diesem Jahr fand vom 18.-21. Mai 2023 wieder das Westparkfest statt, an dem sich am 21. Mai ein Trödelmarkt anschloss,
der noch weitere drei Male in diesem Jahr durchgeführt wird. Diesbezüglich bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist es Pflicht für den Veranstalter des Westparkfestes ein Verkehrs- und ein Lärmkonzept vorzulegen? Wenn nein, warum nicht?
  2. Bei größeren Veranstaltung, die in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet stattfinden, gibt es oft vorgeschriebene Parkflächen
    bzw. sind ganze Straßen für das Abstellen/Parken von Autos abgesperrt, wie in Dorstfeld, wenn dort der große Flohmarkt auf dem Uni-
    Gelände stattfindet. Gibt es seitens der Stadt oder des Veranstalters ein Parkleitkonzept/Parkzonen?
    Sperrt die Stadt gewisse Bereiche ab, damit AnwohnerInnen problemlos ihr Auto aus bzw. einparken können? Wenn nein, warum nicht?
    Wenn ja, wie sieht dieses aus?
  3. Ist das Ordnungsamt beim Westparkfest vor Ort um zu kontrollieren, ob das Abspielen von Musik sowohl von der Lautstärke als auch
    von der Uhrzeit her eingehalten wird?
  4. Wird nach großen Veranstaltungen im Westpark regelmäßig geschaut, inwieweit die Flora in Mitleidenschaft gezogen wurde?
  5. Gibt es Konzept zum Aufstellen von mobilen Toiletten? Wie sieht hier das Verhältnis "Erwartete Besucherzahl" - "Vorhandene Toiletten"
    aus? Gibt es gesetzliche Vorgaben oder gelten Erfahrungswerte bei gleichgelagerten Veranstaltungen?
  6. Wer ist für die Beseitigung des Abfalls zuständig?
  7. Liegen der Stadt Beschwerden von Anwohnern vor und wie geht man damit um?
  8. Zieht man aus den Beschwerden von Anwohnern und möglichen Einsätzen von Polizei und Ordnungsamt Konsequenzen für kommende Veranstaltungen?

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