Ordnungsbehördliche Verordnung - Antrag

15.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet
um Beratung und Empfehlung an den Rat zu seiner nächsten Sitzung:

Ordnungsbehördliche Verordnung

  1. Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund wird in „§ 13 Tiere“ um einen Passus Nr. 8 wie folgt ergänzt: „Nutrias
    dürfen zum Schutz der Gewässer nicht gefüttert werden.“ Zudem wird in § 20 Ordnungswidrigkeiten der neue Passus 33 “entgegen
    § 13 Abs. 8 Nutrias füttert” ergänzt – Das Verwarngeld wird auf 55 € festgesetzt.

Richtlinien

  1. Die Verwaltung wird gebeten die Richtlinien zur Festsetzung von Verwarngeldern und Geldbußen wie folgt anzupassen:
  2. Der Verstoß des Taubenfütterns wird von 15 € auf 55 € festgesetzt.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwiefern die derzeit gültigen Verbote zum Füttern Tieren ausreichend formuliert
    sind, um auch invasive Arten wie Nilgänse, Waschbären und Kanadagänse zu umfassen.
  4. Das Wegwerfen kleinerer oder unbedeutenderer Gegenstände wie Zigarettenkippen, -Schachteln, Pappteller und -schalen
    sowie Coffee-to-go-Becher wird von 50 € auf 55 € festgesetzt.
  5. Der Verstoß des Beklebens von Gebäuden wird von 50 € auf 55 € festgesetzt.
  6. Der Verstoß des Ablegens von Werbematerial etc. in Hauseingängen wird von 50 € auf 55 € festgesetzt.
  7. Der Verstoß des unerlaubten Plakatierens wird von 50 € auf 55 € festgesetzt.
  8. Das Urinieren in der Öffentlichkeit wird von 50 € auf 55 € festgesetzt. Die Stadt erhebt aktuell keine Bußgelder mehr für das
    Lagern, Campieren oder Übernachten auf Straßen oder in Anlagen auf hierfür nicht besonders freigegebenen Flächen (§7b der
    Ordnungsbehördlichen Verordnung). Die Verwaltung wird gebeten in Zukunft zudem keine Bußgelder mehr zu erheben, sofern
    "Sitzmobiliar entgegen seiner Zweckbestimmung benutzt" wird (Teil von §7c der Ordnungsbehördlichen Verordnung).

Begründung
Die aktuelle Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund geht bislang nicht auf das Füttern von Nutrias, die zu erheblichen
Schäden an Gewässern führen können, ein. Darüber hinaus bieten sich für Sachverhalte im Verfahren eines Verwarngeldes die Ausschöpfung
der festzusetzenden Höhe bis auf 55 € an.

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