Einsatz von Messanhängern bei der Verkehrsüberwachung

23.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten den Bereich
Verkehrsüberwachung des Ordnungsamts um eine schriftliche Stellungnahme zum Thema Messanhänger. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Inwiefern könnte der Einsatz von Messanhänger die Aufgabenerfüllung der Verkehrsüberwachung unterstützen?
  2. Welche Vorteile würden sich durch den Einsatz von Messanhängern in Ergänzung zu den bisher verwendeten mobilen und stationären Überwachungsanlagen ergeben?
  3. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung vom Einsatz von Messanhängern in anderen nordrhein-westfälischen Städten?
  4. Welche Voraussetzungen (sächlicher und personeller Art) müssten für den Einsatz von Messanhängern geschaffen werden?
  5. Wie hoch wären die ungefähren Kosten für den Erwerb und den Betrieb eines Messanhängers?
  6. Wie lange würde es ungefähr dauern, bis sich die Investition eines Messanhängers über Verwarn- und Bußgelder amortisieren würde?
  7. Unter welchen Voraussetzungen könnte im Jahr 2024 ein Probebetrieb mit 1 - 2 Messanhängern beginnen?

Begründung:
Ein Messanhänger lässt sich mit fast jedem Kraftfahrzeug mit Anhängerkupplung zum Einsatzort bewegen, wo aufgrund der Akku-Leistung eine mehrtägige Geschwindigkeitsüberwachung des fließenden Verkehrs ohne zusätzlichen Personaleinsatz im Außendienst möglich ist. Messanhänger sind durch ihre Bauweise stark gegen Vandalismus geschützt. Ein bekanntes Messanhänger-Fabrikat ist der “Enforcement Trailer” der ”Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH”. Dieses System kommt zum Beispiel in Hamm und Bochum zum Einsatz. Weitere Informationen finden sich unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Enforcement_Trailer.